Schmuckraub bei Verona Pooth: Streit um Unterversicherung vor dem Landgericht Düsseldorf

Der Einbruch in das Privathaus von TV-Moderatorin Verona Pooth beschäftigt inzwischen die Justiz: Wie die „Bild“ berichtet, befasst sich das Landgericht Düsseldorf mit der Frage, ob eine fehlerhafte Beratung zur Unterversicherung ihrer Schmuckwerte geführt hat. Auslöser ist ein Einbruch zu Weihnachten 2021. Laut Pooth wurden dabei Diamanten, Gold sowie Luxusstücke der Marken Cartier und Rolex entwendet. Der materielle Schaden: nach ihren Angaben mehr als eine Million Euro. Gegenüber der „Bild“ bezeichnete Pooth die Sammlung als ihre Altersvorsorge.

Schaden wurde teilweise erstattet

Ein Teil des Schadens wurde reguliert. Nach Angaben Pooths habe der Versicherer rund 650.000 Euro erstattet. Ein erheblicher Betrag bleibe jedoch offen. Die Moderatorin macht dafür ihren damaligen Versicherungsmakler verantwortlich und spricht von einer Falschberatung, die zur Unterversicherung geführt habe. Der Makler weist diese Vorwürfe zurück. Damit steht ein klassischer Konflikt aus dem Versicherungsvertrieb im Raum: die Erwartung umfassender Absicherung auf Kundenseite – und die tatsächlichen Grenzen der Police.

Unterversicherung bei Wertsachen als häufiges Risiko

Der Fall verweist auf ein bekanntes Problem der Hausratversicherung. Für Wertsachen wie Schmuck oder Edelmetalle gelten in vielen Policen feste Entschädigungsgrenzen. Kundinnen und Kunden gehen oft von einer vollständigen Absicherung aus, tatsächlich greifen jedoch Sublimits. Bei besonders wertvollen Gegenständen kann deshalb schnell eine Unterdeckung entstehen. In solchen Fällen kann eine separate Wertsachenversicherung sinnvoll sein. Nach dem ersten Verhandlungstag regte die Richterin am Landgericht Düsseldorf laut „Bild“ eine außergerichtliche Einigung an. Hintergrund ist die Beweislast: Pooth müsse eine Falschberatung durch den Makler nachweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, könnte sich das Prozessrisiko für sie erhöhen. Im Raum steht laut „Bild“ eine mögliche Vergleichszahlung von rund 295.000 Euro.

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