Zitat des Tages – Reiseversicherung bei Nahost-Krieg: Was Urlauber jetzt wissen müssen – 04.03.2026
„Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet“,
sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wegen der militärischen Eskalation im Nahen Osten sind viele Flüge gestrichen, Flughäfen geschlossen und rund 30.000 deutsche Touristen gestrandet. Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur bei persönlichen Notfällen wie schwerer Krankheit oder Unfall, nicht bei politischer Unsicherheit oder Krieg.
Pauschalreisende können kostenfrei stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Eine Reisewarnung ist hilfreich, aber nicht zwingend nötig. Ergänzend schützt eine Reiseabbruchversicherung bei vorzeitiger Rückreise oder verlängertem Aufenthalt. Wichtig ist, frühzeitig Kontakt zu Veranstalter oder Versicherer aufzunehmen.

