Altersvorsorgereform 2026: BVK warnt vor Beratungslücke durch Zillmer-Verbot
Mit der ersten Lesung des Altersvorsorgereformgesetzes im Bundestag in dieser Woche spitzt sich die Debatte um das Riester-Nachfolgeprodukt zu: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Ziel müsse es sein, realistische Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähige Produkte und eine qualifizierte Beratung sicherzustellen. Zentraler Kritikpunkt ist das geplante Zillmer-Verbot. Künftig soll die Vergütung für das staatlich geförderte Produkt über die gesamte Vertragslaufzeit ratierlich erfolgen. Bislang wird über das Zillmer-Verfahren eine Abschlussprovision sofort ausgezahlt – bei fünfjähriger Stornohaftung. Der BVK warnt, dass eine über Jahrzehnte gestreckte Vergütung die betriebswirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittlerbetriebe infrage stelle. Die Folge könne ein realer Beratungsmangel sein – und damit das Gegenteil dessen, was die Reform bezweckt.
Ifa-Gutachten und Kritik an Provisionsstruktur
Rückenwind erhält der BVK von einem aktuellen Gutachten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa), das laut Bericht zu dem Ergebnis kommt, ein Zillmer-Verbot könnte gerade denjenigen die Beratung entziehen, die sie am dringendsten benötigen. Demgegenüber argumentiert der Aktuar und frühere BdV-Sprecher Axel Kleinlein, das Verbot verhindere keineswegs hohe Provisionen. Diese lägen seit Jahren teils über dem Zillmer-Satz von 25 Promille und würden kollektiviert, also auf das Versichertenkollektiv verteilt. Die Reform strecke Provisionen lediglich zeitlich, senke sie aber nicht grundsätzlich. Aus Sicht der Vermittlerverbände ist das eine Verkürzung der Realität. BVK-Präsident Michael H. Heinz bezeichnet Kleinleins Vorwürfe im Versicherungsjournal als „ideologisch und interessengeleitet“. Auch Votum und AfW verweisen darauf, dass der Großteil der Beratungsleistung zu Beginn erbracht werde, die Vergütung jedoch über Jahrzehnte verteilt würde – eine wirtschaftliche Schieflage mit absehbaren Folgen.
Standarddepot, Beratungspflicht und politische Brisanz
Die Reformdebatte bleibt damit nicht auf das Riester-Nachfolgeprodukt beschränkt. Parallel wird über ein staatlich gefördertes Standarddepot diskutiert. Der GDV hatte sich dafür ausgesprochen, bei solchen Standardprodukten auf eine verpflichtende persönliche Beratung zu verzichten – ein Vorstoß, den Heinz im procontra-Interview als „gefährlich und unangebracht“ kritisierte. Kleinlein wiederum bemängelt beim Standarddepot Effektivkosten von 1,5 Prozent, die langfristig erhebliche Renditeeinbußen verursachen könnten. Zwischen Kostendeckel und Beratungsqualität, zwischen Effizienzargument und Verbraucherschutz steht die Branche vor einer Richtungsentscheidung. Klar ist: Die Altersvorsorgereform entwickelt sich zunehmend zu einem Grundsatzstreit über Vergütung, Verantwortung und die Rolle qualifizierter Vermittler im System der privaten Altersvorsorge.
