BU-Leistungsprüfung bei Generali: Streit um Verzögerung endet nach 25 Monaten

Im Streit um eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland widerspricht die Kanzlei Jöhnke & Reichow der Darstellung des Versicherers deutlich. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke erklärt auf der Kanzlei-Webseite, die Generali habe die Situation unzutreffend geschildert. Hintergrund: Eine Kundin beantragte BU-Leistungen und erhielt nach eigenen Angaben über elf Monate keine Rückmeldung. Die Generali hingegen spricht von telefonischem und schriftlichem Kontakt, fehlenden Nachweisen sowie einer bereits laufenden Abschlussprüfung. Laut Versicherer habe keine Verzögerung oder Hinhaltetaktik vorgelegen.

Leistungsprüfung und Rückstand: Zwei Versionen eines Ablaufs

Nach Angaben von Jöhnke & Reichow rief die Kundin am 26. November 2025 selbst bei der Generali an, weil seit über neun Monaten kein Schreiben einging. Eine Mitarbeiterin habe dabei laut Gesprächsnotiz erklärt, man liege bei Leistungsanträgen etwa ein Jahr zurück. Gleichzeitig seien weitere Unterlagen angefordert worden, teilweise identisch mit bereits eingereichten Nachweisen. Jöhnke bezweifelt zudem die angebliche „abschließende Prüfung“ im Dezember 2025: Am Telefon sei von noch 37 vorrangigen Fällen die Rede gewesen.

Anerkennung der BU-Leistung – aber spät

Am Ende erkannte die Generali Deutschland mit Schreiben vom 30. Januar 2026 die Leistungsansprüche an und übernahm laut Jöhnke & Reichow auch die Rechtsverfolgungskosten. Die Entscheidung fiel jedoch erst 25 Monate nach Einreichung der Unterlagen.

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