Altersvorsorge-Reform: BVK kritisiert GDV-Vorstoß zur Abschaffung der Beratungspflicht

Im Zuge der geplanten Altersvorsorge-Reform ist ein offener Konflikt zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) entbrannt: Der GDV fordert für ein künftiges Standard-Altersvorsorgeprodukt die Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht – BVK-Präsident Michael H. Heinz widerspricht im Gespräch mit procontra deutlich. Die Beratungspflicht sei nicht zufällig in den Paragrafen 6 und 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert, sondern diene dem Schutz der Verbraucher bei komplexen, langfristigen Verträgen. Gerade Altersvorsorgeprodukte, die auf Jahrzehnte ausgelegt seien, beträfen die existenzielle finanzielle Absicherung im Alter. „Die Beratung ist kein Nice-to-have, sondern ein Must-have“, betont Heinz. Auch ein sogenanntes Standardprodukt bleibe ein Versicherungsvertrag mit Klauseln und rechtlichen Implikationen – und damit beratungsbedürftig.

Wettbewerb mit Neobrokern: Sozialpolitische Verantwortung statt „schnelles Geschäft“

Der GDV argumentiert laut procontra mit Wettbewerbsgleichheit gegenüber Neobrokern und Banken. Heinz hält dieses Argument für nicht tragfähig. Die Versicherungsbranche trage eine sozialpolitische Verantwortung; Schutzmechanismen aus VAG, VVG und VersVermV bildeten das Fundament des Vertrauensverhältnisses zwischen Vermittlern und Kunden. Dieses mit Verweis auf digitale Wettbewerber aufzuweichen, sei gefährlich. Wenn Wettbewerbsnachteile bestünden, hätte sich der GDV aus Sicht des BVK für eine Ausweitung der Beratungspflichten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einsetzen sollen – nicht für deren Abschaffung. Besonders kritisch sieht Heinz die Idee eines beratungsfreien Abschlusses bei einem Standardprodukt: Finanzbildung sei in Deutschland ausbaufähig, Milliarden lägen unverzinst auf Girokonten. Ein Produkt „von der Stange“ könne individuelle Lebenssituationen nicht abbilden. „Wer soll dann für eine Falschberatung haftbar gemacht werden können – etwa die digitale Abschlussstrecke?“, fragt Heinz. Auch bei vermeintlich einfachen Produkten wie ETFs gebe es Unterschiede bei Kosten, Fondsvolumen oder Derivatestrukturen, die die Rendite maßgeblich beeinflussen könnten.

Digitalisierung ja – Beratungsverzicht nein: BVK setzt auf partnerschaftlichen Dialog

Den Vorwurf, der BVK verteidige lediglich sein Geschäftsmodell, weist Heinz zurück. Vermittler unterlägen strengen Beratungs- und Dokumentationspflichten; ein existenzielles Altersvorsorgeprodukt ohne Beratung zuzulassen, sei widersprüchlich. Zwar könnten Kunden bereits heute rechtlich auf Beratung und Dokumentation verzichten, doch der BVK rate davon ab – zur Absicherung beider Seiten. Digitale Abschlussstrecken seien kein Gegensatz zum Verbraucherschutz: Viele Vermittler begleiteten ihre Kunden bereits digital durch den Prozess. Das Verhältnis zwischen GDV und BVK sei trotz der Auseinandersetzung nicht zerrissen, betont Heinz, man bleibe im Austausch. Erwartet werde jedoch ein partnerschaftlicherer Umgang. Im Kern geht es um eine Grundsatzfrage: Effizienz und Wettbewerb auf der einen Seite – Verbraucherschutz und Haftung auf der anderen. Die politische Entscheidung wird zeigen, welcher Aspekt künftig das Leitmotiv der Altersvorsorge-Regulierung sein wird.

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