Versicherungskosten bremsen Carsharing in deutschen Städten: Kommunale Anbieter unter massivem Druck

Versicherungsprämien als akuter Auslöser: Stadtwerke Brühl ziehen Notbremse
Brühl bei Köln steht seit dem Jahreswechsel 2025/26 exemplarisch für eine Entwicklung, die den kommunalen Carsharing-Markt spürbar erschüttert: Die Stadtwerke Brühl haben ihr Angebot „Brühl Mobil“ eingestellt, weil die Kfz-Versicherung den Vertrag gekündigt hat und alternative Policen wirtschaftlich nicht mehr tragfähig waren. Geschäftsführer Thomas Isele erklärte laut Mitteilung des städtischen Unternehmens: „Unsere Kfz-Versicherung hat uns den Vertrag zum Jahresende gekündigt.“ Konkret ging es um sieben Elektrofahrzeuge, die von rund 630 Nutzerinnen und Nutzern gebucht wurden – künftig hätten dafür rund 60.000 Euro Versicherungsprämie jährlich gezahlt werden müssen, mehr als doppelt so viel wie zuvor, wie Aufsichtsratschef Frank Pohl dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte. Carsharing galt lange als verkehrspolitischer Königsweg: weniger Individualverkehr, geringere Emissionen, bessere Flächennutzung. Die Realität 2026 wirkt nüchterner – ökologische Visionen treffen auf versicherungsmathematische Kalkulationen, Idealismus auf Schadenquoten. Antithese der Verkehrswende: Klimaziel auf der einen Seite, Kostenexplosion auf der anderen.

Schadenquoten, Marktverluste und stille Rückzüge: Die ökonomische Realität
Brühl ist kein Einzelfall. Ende November 2025 stellten die Stadtwerke Tübingen ihr E-Carsharing ein und verwiesen auf ein „untragbares Verhältnis von Aufwand, Kosten und Ertrag“. Die Stadtwerke Steinburg in Schleswig-Holstein erklärten Ende 2025: „Nach knapp sechs Jahren zeigt sich: Es rechnet sich nicht.“ Auch die Stadtwerke Troisdorf im Raum Köln-Bonn beendeten ihr E-Carsharing aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen. Die strukturellen Ursachen sind bekannt: Carsharing-Flotten weisen laut Branchenkennern deutlich höhere Schadenfrequenzen auf als Privatfahrzeuge – ungeübte Fahrer, häufige Kurzstrecken, Parkrempler, Vandalismus, unsachgemäße Nutzung. Der wichtigste Versicherer des Segments, die BGV Badische Versicherungen aus Karlsruhe, versichert nach eigenen Angaben rund zwei Drittel der Carsharing-Anbieter. Das Unternehmen bestätigt, „einige wenige, sehr schlecht laufende Einzelverbindungen“ gekündigt zu haben und in anderen Fällen Beitragsanpassungen verhandelt zu haben. Das Kfz-Geschäft macht 43 Prozent des Beitragsvolumens der BGV aus; 2024 schrieb der Versicherer im Kfz-Segment hohe Verluste, 2025 folgte erneut ein Defizit. Große Anbieter wie die bundesweit aktive Cambio-Gruppe sind weniger stark betroffen, berichten aber ebenfalls von „teils erheblichen Anstiegen bei den Versicherungsquoten“. Subtiler Marktkommentar: Während Skaleneffekte stabilisieren, geraten kleine kommunale Anbieter ins Rutschen – nicht spektakulär, aber strukturell problematisch.

Vorsichtiger Optimismus und neue Modelle: Zwischen Konsolidierung und Neuausrichtung
Die BGV will sich laut eigener Sprecherin „definitiv nicht“ aus dem Carsharing-Geschäft zurückziehen: „Seit über 20 Jahren sind wir Partner des Carsharing-Segments.“ Für 2026 zeigt sich der Versicherer vorsichtig optimistisch: Die Schadenaufwendungen dürften nicht mehr so stark steigen, bei Werkstatt- und Ersatzteilpreisen sei ein Kostengipfel erreicht – allerdings auf hohem Niveau, weitere Beitragserhöhungen werden nicht ausgeschlossen, jedoch nicht mehr im Ausmaß der Jahre 2023/24 und 2024/25. Hoffnungsschimmer entstehen dort, wo Kommunen neue Betreiberstrukturen wählen: Fürstenfeldbruck in Bayern stellt zehn Fahrzeuge bereit, betreibt das System aber nicht selbst, sondern hat nach Ausschreibung den privaten Anbieter Carsharing-Experten aus Schöngeising beauftragt. In Coswig bei Dresden betreibt seit 2025 der Leipziger Anbieter Teilauto ein kleines Carsharing-Angebot. Das Modell der Zukunft zeichnet sich ab wie eine Skizze im Nebel: weniger kommunaler Eigenbetrieb, mehr spezialisierte Betreiber, professionelleres Schadenmanagement. Carsharing bleibt Teil der Mobilitätswende – aber nicht mehr als romantische Idee, sondern als betriebswirtschaftlich kalkuliertes System zwischen Nachhaltigkeitsanspruch und Versicherungsmathematik.

Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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