Neuer juristischer Anlauf nach Millionenraub in Berlin-Charlottenburg
Berlin, aktuell – Drei Jahre nach dem spektakulären Schließfachraub in einer Tresoranlage in Berlin-Charlottenburg kommt wieder Bewegung in einen der aufsehenerregendsten Versicherungsfälle der jüngeren Zeit: Das Fintech Timeless Investments hat erneut Klage gegen die Mannheimer Versicherung AG beim Landgericht Berlin eingereicht. Das bestätigte das Berliner Start-up jetzt auf der eigenen Website. Hintergrund ist der Raub aus dem Jahr 2022, bei dem Vermummte an einem Samstag Hunderte Schließfächer leerräumten und unter anderem rund 1000 Luxusuhren erbeuteten. Der Schaden: zunächst auf 49 Millionen Euro geschätzt, später vor Gericht mit mindestens 17,6 Millionen Euro beziffert. Die gestohlenen Sachwerte waren bei der Mannheimer Versicherung versichert – eine Entschädigung ist bis heute nicht erfolgt. CEO Malte Häusler (45) wollte sich auf Anfrage nicht äußern, auch ein Sprecher der Mannheimer Versicherung erklärte, laufende Verfahren grundsätzlich nicht zu kommentieren. Fakt ist: Die Versicherung ist bis heute der zentrale Knotenpunkt in einem Geflecht aus Strafrecht, Zivilklagen und Anlegerinteressen – ein juristischer Stillstand mit realwirtschaftlichen Folgen.
Tokenisierte Sachwerte, blockierte Anleger und prominente Investoren
Der Fall traf nicht nur den Markt für physische Wertanlagen, sondern erschütterte auch die deutsche Start-up-Szene. Neben Timeless Investments war der Online-Luxusuhrenhändler Watchmaster betroffen, der nur einen Monat nach dem Raub Insolvenz anmelden musste. Der damalige Insolvenzverwalter Philipp Hackländer scheiterte bereits mit einer Klage gegen die Mannheimer Versicherung. Das Gericht entschied, die Schadensregulierung dürfe bis zum Abschluss der Ermittlungen ausgesetzt werden. Diese sind inzwischen beendet: Seit Juli 2024 liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Vier Täter – teils dem Clan-Milieu zugeordnet – wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, ebenso der Geschäftsführer der Tresoranlage, der den Zugang ermöglicht hatte. Der Richter sprach von „hoher krimineller Energie“, die Spur der Beute verlor sich jedoch. Für Timeless bleibt das Problem konkret: Die geraubten Vermögenswerte – tokenisiert und über die Plattform als digitale Anteile ab 50 Euro handelbar – sind verschwunden, die Versicherung zahlt nicht, Anleger können ihre Investments nicht liquidieren. Theorie: digitale Handelbarkeit. Praxis: eingefrorene Assets. Hinter Timeless stehen mit EQT Ventures und Porsche Investment prominente Investoren – doch auch starke Kapitalgeber ersetzen keine Versicherungsleistung.
Versicherungsrecht zwischen Strafurteil und Zivilprozess
Bereits Ende 2023 hatte Timeless erstmals Klage gegen die Mannheimer Versicherung erhoben, diese jedoch zurückgezogen, um den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Nach eigenen Angaben erhielt das Unternehmen erst Monate später Einblick in Ermittlungsakten und Urteilsbegründung. Trotz Aufforderung habe die Mannheimer Versicherung anschließend eine Entschädigungszahlung abgelehnt, so Timeless – ohne öffentliche Begründung. Jetzt folgt der zweite Anlauf vor dem Landgericht Berlin. Der Fall zeigt exemplarisch die Antithese des Versicherungsmarkts: Strafrechtliche Aufklärung versus zivilrechtliche Regulierung, rechtskräftige Urteile versus offene Schadenregulierung, Investorenvertrauen versus rechtliche Blockade. Ob und wann die Mannheimer Versicherung zur Zahlung verpflichtet wird, entscheidet nun erneut die Justiz – mit Signalwirkung für den gesamten Markt der versicherten Sachwertinvestments in Deutschland.
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