Das Telefon klingelt, am anderen Ende meldet sich ein unbekannter Anrufer, der mit aggressivem Tonfall eine Versicherung oder Geldanlage anbietet: Solche Szenen gehören für viele Verbraucher weiterhin zum Alltag. Im Jahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur 2.900 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe aus der Versicherungs- und Finanzbranche ein. Das teilte die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde auf Anfrage von procontra mit. Zwar ist die Zahl gegenüber 2024 rückläufig – damals wurden noch mehr als 3.200 Fälle registriert –, von Entwarnung kann jedoch keine Rede sein. Seit mehreren Jahren bewegt sich das Beschwerdeaufkommen stabil um die Marke von 3.000 Fällen und liegt damit deutlich unter dem Höchststand von rund 11.000 Beschwerden im Jahr 2021. In der Gesamtstatistik machten Versicherungen und Finanzen 2025 einen Anteil von 7,4 Prozent aller Beschwerden aus.
Kein klarer Schwerpunkt, aber bekannte Produkte
Einen eindeutigen thematischen Schwerpunkt konnte die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nicht identifizieren. Die Beschwerden beziehen sich auf ein breites Spektrum von Produkten: von Zahnzusatz- und Lebensversicherungen über Bausparverträge bis hin zu Kapitalanlagen wie Aktien oder Kryptowährungen. Die Zahlen zeigen dabei eine deutliche Bewegung über die Jahre: Nach einem starken Anstieg zwischen 2019 und 2021 gingen die Beschwerden in den Folgejahren spürbar zurück, stabilisierten sich zuletzt aber auf einem Niveau, das für die Branche kaum Anlass zu Jubelsprüngen bietet. Unerlaubte Telefonakquise bleibt damit ein strukturelles Problem, das offenbar nicht nur einzelne Anbieter betrifft.
Bußgelder bleiben die Ausnahme
Kann die Bundesnetzagentur die Verantwortlichen für unerlaubte Werbeanrufe identifizieren, drohen empfindliche Sanktionen. Im Jahr 2024 wurde allerdings kein Bußgeld gegen Unternehmen aus der Versicherungs- und Finanzbranche verhängt. Anders im vergangenen Jahr: Hier schloss die Behörde ein Verfahren aus dem Versicherungssektor ab und setzte ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro fest. „Hierbei ging es im Wesentlichen um unerlaubte Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen“, erklärte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber procontra. Den Verbrauchern seien dabei wahrheitswidrig besonders günstige Vertragskonditionen in Aussicht gestellt worden, zudem hätten viele die Anrufe als intensive Belästigung beschrieben. Der Fall zeigt, dass die Aufsicht zwar einschreitet – aber offenbar nur dort, wo Verstöße klar nachweisbar sind.
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