Der Markt für Content-Creator, Freelancer und digitale Unternehmer wächst dynamisch – ebenso die rechtlichen Risiken, etwa im Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Klassische Firmenrechtsschutz-Tarife stoßen hier häufig an ihre Grenzen. Vor diesem Hintergrund positioniert sich BreachBunny mit dem sogenannten Creator-Cover als spezialisiertes Rechtsschutzkonzept für selbstständige Creator. Die Allianz steht als Risikoträger im Hintergrund. Das Produkt verfolgt einen klaren Ansatz: Es verzichtet bewusst auf Vollständigkeit und konzentriert sich stattdessen auf typische, im Creator-Alltag relevante Risiken.
Leistungsumfang: Fokus auf digitale Rechtsrisiken
Das Creator-Cover ist als Firmenrechtsschutz für selbstständige Content-Creator, Freiberufler und kleine Unternehmen konzipiert. Versichert ist die jeweils im Versicherungsschein genannte selbstständige Tätigkeit einschließlich der im Betrieb tätigen Personen. Zum Leistungsumfang zählen unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz zur aktiven Anspruchsdurchsetzung, Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, Daten-Rechtsschutz sowie ein begrenzter Strafrechtsschutz. Hinzu kommen der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz nach dem AGG und ein erweiterter Schutz für Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechte. Der Beitrag beginnt laut Anbieter bei 14,78 Euro monatlich und orientiert sich an Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und der gewählten Ausgestaltung. Ergänzend lassen sich weitere Bausteine wie Vertrags- und Strafrechtsschutz, Forderungsausfall- oder Hardware-Schutz hinzuwählen.
Stärken und Grenzen aus Sicht des Produktchecks
Positiv ist die klare Ausrichtung auf Risiken, mit denen Creator regelmäßig konfrontiert sind, etwa Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen, urheberrechtliche Auseinandersetzungen oder Datenschutzvorwürfe. „Creator fallen durchs Raster klassischer Versicherungen, weil sie weder klassische Freiberufler noch klassische Gewerbetreibende sind“, erklärt Maxine Adams von BreachBunny. Der Daten-Rechtsschutz deckt neben der gerichtlichen Abwehr von DSGVO-Ansprüchen auch Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ab. Zusätzlich besteht Anspruch auf eine telefonische Erstberatung bis 250 Euro je Fall, unabhängig vom Versicherungsschutz. Deutlich werden aber auch die Grenzen: Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist – abgesehen von Vertragsverletzungen – ausgeschlossen und gehört damit in die betriebliche Haftpflicht. Zudem gelten Wartezeiten von drei Monaten für einzelne Leistungsarten, und die Jahreshöchstentschädigung von 10.000 Euro im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht ist marktüblich, kann aber bei komplexen Verfahren schnell ausgeschöpft sein.
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