Glätte, Schneematsch, vereiste Radwege – der tägliche Weg zur Arbeit kann im Winter schnell zur rutschigen Angelegenheit werden. Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Stürze und Unfälle häufen sich – doch neben der Unfallversicherung rückt auch das Steuerrecht in den Fokus. Denn was viele nicht wissen: Schäden, die auf dem direkten Weg zur Arbeit entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sei dies dann möglich, wenn die gesetzliche Unfallversicherung greift und keine volle Kostenerstattung durch andere Versicherungen erfolgt ist. Damit nicht genug: Auch Reparaturen, ärztliche Behandlungen, selbst beschädigte Kleidung und Werkzeuge können abzugsfähig sein – sofern ein klarer Bezug zum Arbeitsweg dokumentiert ist.
Welche Kosten anerkannt werden – und was das Finanzamt sehen will
Anerkannt werden laut Steuerexperten konkret: Werkstattrechnungen, Abschleppdienste, Gutachterhonorare oder Selbstbehalte. Aber auch Fahrtkosten zu Arztterminen nach dem Unfall können steuerlich berücksichtigt werden. Wichtig dabei: Nur der tatsächliche Eigenanteil zählt. Erstattungen von Versicherungen oder Nutzungsausfallentschädigungen müssen gegengerechnet werden – selbst dann, wenn sie sich auf unterschiedliche Schadenspositionen beziehen. Die Dokumentation ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Absetzbarkeit: Unfallberichte, Fotos, Quittungen und Versicherungsabrechnungen sollten sorgfältig archiviert werden, um im Zweifel gegenüber dem Finanzamt belastbare Nachweise zu haben.
Radler und Fußgänger nicht vergessen – auch sie können profitieren
Unfall mit dem Rad auf eisigem Radweg? Auch hier greift das Steuerrecht. Werden beispielsweise Fahrräder beschädigt oder persönliche Gegenstände unbrauchbar, können diese Kosten ebenfalls berücksichtigt werden – vorausgesetzt, der Unfall ereignete sich auf dem direkten Weg zur Arbeit. Ergänzend gilt: Auch ohne Unfall lässt sich der tägliche Arbeitsweg steuerlich ansetzen – ab 2026 mit 38 Cent pro einfachem Kilometer. Für berufliche Fahrten außerhalb des Arbeitswegs bleiben es 30 Cent pro Kilometer. So kann selbst ein glatter Tritt auf dem Gehweg nicht nur Schmerzen, sondern auch Steuervorteile bringen – vorausgesetzt, man kennt seine Rechte und Pflichten.
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