Alte Leipziger führt befristete BU-Anerkenntnisse ein – Experte äußert scharfe Kritik

Zum Jahreswechsel 2026 hat die Alte Leipziger in ihren Tarifen „SecurAL / BV 10“ eine Neuerung eingeführt, die für Diskussionen sorgt: eine befristete Anerkenntnis bei Berufsunfähigkeit (BU). Versicherungsmakler und BU-Spezialist Matthias Helberg bewertet diese Änderung im Gespräch mit procontra als deutlich versichererfreundlich – zulasten der Kunden. Der Hintergrund: Während viele Betroffene auf schnelle und verlässliche Unterstützung hoffen, bringt die zeitlich begrenzte Anerkennung Unsicherheit ins System. Die Leistung endet automatisch, der Nachweis der fortbestehenden BU liegt nun beim Versicherten – ein Rollenwechsel mit Signalwirkung.

Risiko statt Rückhalt: Was Versicherer gewinnen – und Kunden verlieren

Helberg benennt die Beweggründe klar: Weniger Rückstellungen verbessern Bilanz und Solvenzquote der Anbieter, zusätzliche Leistungen entfallen, der Prüfaufwand sinkt – wirtschaftlich effizient, aber menschlich fragwürdig. Die Befristung verschiebe den Druck auf den Versicherten: Statt wie bei einer Nachprüfung eine Weiterleistung zu erwarten, müsse er selbst nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Besonders kritisch: Eine breite Akzeptanz solcher Klauseln durch Ratingagenturen wie Franke & Bornberg oder die ambivalente Haltung von Morgen & Morgen beeinflussen die Marktpraxis maßgeblich. Die Versicherer ziehen mit – oft gegen die Interessen der Versicherten.

Verbraucherschutz auf dem Prüfstand – Helberg fordert Umdenken

Für Helberg ist klar: Die Befristung ist nicht mehr zeitgemäß. Urteile des Bundesgerichtshofs und Einschätzungen wie jene der Deutschen Rück zeigen, dass eine rechtssichere Grundlage für viele Befristungen kaum noch besteht. Insbesondere bei Fällen wie Umschulungen könne die Befristung sogar gegen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen. Stattdessen plädiert er für transparente Bedingungen, eine starke Arbeitsunfähigkeitsklausel und eine stärkere Gewichtung echter Kundeninteressen bei Ratings. Die Alte Leipziger selbst erklärt, dass es sich nur um eine ergänzende Regelung handele, die in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Reha-Maßnahmen – Anwendung finde. Doch das Beispiel zeigt: Was als Randnotiz beginnt, kann schnell zum Marktstandard werden – mit spürbaren Folgen für die Versichertengemeinschaft.

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