Stromausfall in Berlin: Was Versicherungen leisten – und wo Grenzen sichtbar werden

Stromausfall legt Südwesten Berlins lahm
Nach dem großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins rückt eine Frage in den Fokus: Wie gut sind Bürger und Betriebe gegen die Folgen eines Blackouts abgesichert? Der Ausfall hat erneut offengelegt, wie verwundbar selbst urbane Infrastrukturen sind – technisch hochentwickelt, aber nicht krisenfest. „Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist“, erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherungen könnten viele Schäden regulieren, „aber eben nicht alle“. Umso wichtiger sei es laut Asmussen, dass auch die öffentliche Hand vorsorge und kritische Infrastrukturen widerstandsfähiger mache. Die Versicherer signalisierten nach dem aktuellen Ereignis schnelle Hilfe bei versicherten Schäden, betonten jedoch zugleich die systembedingten Grenzen des Versicherungsschutzes.

Versichert ist der Schaden – nicht der Ausfall
Versicherungsrechtlich gilt ein klarer Grundsatz: Nicht der Stromausfall selbst ist versichert, sondern nur der daraus resultierende Sachschaden. Nach Angaben des GDV sind insbesondere frostbedingte Leitungswasserschäden sowie Einbruchdiebstähle über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. Auch Schäden an Gefriergut können versichert sein, wenn Tiefkühlanlagen infolge der unterbrochenen Stromversorgung ausfallen – Lebensmittel aus dem Kühlschrank hingegen nicht. „Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber bei Weitem nicht alle“, so Asmussen. Die Differenz zwischen Erwartung und Realität zeigt sich gerade in solchen Ausnahmesituationen deutlich: Während Versicherungen Sachschäden regulieren, bleiben Komfortverluste oder reine Nutzungsausfälle unversichert.

Prävention, Verhalten und Absicherung für Unternehmen
Mit Blick auf die kalte Jahreszeit rät der GDV zu konkreten Schutzmaßnahmen: Bei längeren Stromausfällen sollte die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss abgesperrt werden, um Frostschäden durch geplatzte Leitungen zu vermeiden. Wasserführende Leitungen sollten – wenn möglich – entleert werden. Eingefrorene Leitungen dürfen nur nach dem Absperren der Wasserzufuhr und unter Aufsicht aufgetaut werden. Deutlich warnt der GDV vor gasbetriebenen Heizgeräten oder improvisierten Feuerstellen in geschlossenen Räumen: Hier drohen Sauerstoffmangel und Kohlenmonoxidvergiftungen. Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung relevant sein, sofern ein Sachschaden durch den Stromausfall den Betriebsablauf zusätzlich lahmlegt. In sensiblen Branchen wie der Lebensmittelwirtschaft existieren zudem spezielle Policen, die den Verderb von Kühlgut infolge eines Stromausfalls absichern – ein nüchterner Hinweis darauf, dass Vorsorge nicht erst im Krisenmoment beginnen sollte.

Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe