Schließfach-Einbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen: Millionen-Schaden, begrenzter Versicherungsschutz und offene Haftungsfragen

Spektakulärer Einbruch kurz nach Weihnachten
Kurz nach den Weihnachtsfeiertagen ist eine Sparkassen-Filiale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer zum Tatort eines der größten bekannten Schließfach-Einbrüche der vergangenen Jahre geworden: Unbekannte Täter brachen nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen rund 95 Prozent der insgesamt 3.250 Schließfächer auf. Entdeckt wurde die Tat am 29. Dezember durch einen Brandalarm, doch Ermittler gehen davon aus, dass die Täter bereits ab dem 27. Dezember am Werk waren. Wie der WDR unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichtet, verschafften sich die Täter über ein angrenzendes Parkhaus Zugang zur Filiale, drangen durch mehrere gesicherte Türen in einen Archivraum vor und bohrten sich mit einem Spezialwerkzeug in den Tresorraum. „Den Bohrer kriegen Sie nicht im Baumarkt“, so der zitierte Polizeisprecher. Die Szenerie: ein Loch in der Tresorwand, tausende gewaltsam geöffnete Fächer – und Kunden, die wenige Tage später verzweifelt vor verschlossenen Türen standen. Rund 200 Betroffene forderten laut WDR Einlass, die Stimmung war angespannt, zeitweise musste die Polizei den Vorraum räumen.

Schadenshöhe, Fahndung und Parallelen zu früheren Fällen
Zur Schadenshöhe gibt es bislang nur Schätzungen: Ein Polizeisprecher sprach gegenüber dem WDR von einem „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“, zunächst war von rund 30 Millionen Euro die Rede, inzwischen stehen bis zu 50 Millionen Euro im Raum. Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, bleibt offen – denn niemand weiß, welche Werte sich in den Schließfächern befanden. Die Polizei wertet Videoaufnahmen aus, die unter anderem einen schwarzen Audi RS 6 zeigen, der am frühen Morgen nach Weihnachten das Parkhaus verließ. Das Kennzeichen war zuvor in Hannover gestohlen worden, im Fahrzeug saßen maskierte Täter. Zeugen berichteten zudem von mehreren Männern mit großen Taschen im Parkhaus in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember. Der Fall weckt Erinnerungen an den Einbruch in eine Bank in Lübeck zur Weihnachtszeit des Vorjahres, bei dem 326 Schließfächer aufgebrochen und Schäden von rund zehn Millionen Euro verursacht wurden, wie das VersicherungsJournal am 26. Februar 2025 berichtete. Dort entschädigte die Bank ihre Kunden später mit Beträgen von bis zu 40.000 Euro (VersicherungsJournal, 24. April 2025) – ein Detail, das in Gelsenkirchen Erwartungen weckt, aber keine Garantie darstellt.

Versicherungsschutz begrenzt – Haftung juristisch umstritten
Die Sparkasse Gelsenkirchen weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass der Inhalt der Schließfächer standardmäßig bis 10.300 Euro versichert ist, inklusive Bargeld. Eine weitergehende Absicherung müsse gegebenenfalls über die private Hausratversicherung erfolgen. Ob die Bank für darüberhinausgehende Schäden haftet, ist offen und hängt von einer juristischen Kernfrage ab: Wurden Sorgfaltspflichten verletzt? Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch von der Berliner Kanzlei Dr. Storch & Kollegen erklärte dem VersicherungsJournal bereits nach dem Lübecker Einbruch, Banken hafteten nur dann, wenn Verstöße gegen das „Gebot der tresormäßigen Sicherung“ nachweisbar seien. Theorie und Praxis klaffen hier oft auseinander: Während Banken auf bestehende Sicherheitskonzepte verweisen, prüfen Gerichte im Streitfall detailliert, ob diese dem Stand der Technik und den Branchenstandards genügen. Wie komplex solche Verfahren sind, zeigt der seit Jahren andauernde Rechtsstreit um einen Einbruch bei der Hamburger Sparkasse AG in Norderstedt. Dort hatte das Landgericht Hamburg im Juni 2023 eine Pflichtverletzung festgestellt, weil zusätzliche Sicherungen wie Erschütterungs- oder Körperschallmelder fehlten; das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Gutachten werden vor der Berufungsinstanz weiter angefochten, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Für die Geschädigten in Gelsenkirchen bedeutet das vorerst: Belege sammeln, Schäden glaubhaft machen – und Geduld haben. Denn zwischen Erwartung und Realität, zwischen versichertem Betrag und tatsächlichem Verlust, liegt oft ein weiter Weg.

Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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