Verbraucherschützer verklagen Finanzfluss – Streit um Rentenrechner und Ranking entflammt

Vorwürfe gegen Finanzportal: Verbraucherzentrale klagt wegen fehlerhafter Angaben und möglicher Interessenkonflikte
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage gegen die Finflow GmbH eingereicht – jenes Unternehmen, das hinter dem reichweitenstarken Finanzportal und YouTube-Kanal Finanzfluss steht. Auslöser sind laut Verbraucherzentrale fehlerhafte oder missverständliche Angaben im Rentenversicherungsrechner sowie ein fragwürdiges Ranking von ETF-Rentenversicherungen. Im Fokus stehen die Felder „Sonstiges Einkommen“ und „Sparerpauschbetrag“: Nach Darstellung von Verbraucherschützer Niels Nauhauser können Nutzer leicht annehmen, es handle sich um monatliche Angaben, obwohl sie für die Steuerberechnung zwingend als Jahreswerte einzugeben wären. Die Folge könne ein verzerrtes Ergebnis sein – ein vermeintlicher Renditevorteil von Rentenversicherungen gegenüber ETF-Sparplänen. Diese Kritik ist für die Verbraucherschützer besonders brisant, weil Finanzfluss über Affiliate-Links, Testsiegel und Produktplatzierungen Einnahmen erzielt und damit nach ihrer Auffassung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Versicherungsprodukten haben könnte. Als weitere Unstimmigkeit bemängeln sie, dass ein Anbieter im Finanzfluss-Ranking als „Testsieger“ mit der Note 4,3 gelistet wurde, obwohl dies nicht den eigenen Bewertungskriterien entspreche. Eine Abmahnung im November führte zu Anpassungen des Rechners – eine Unterlassungserklärung gab Finflow jedoch nicht ab, weshalb nun die Klage folgt.

Reaktion von Finanzfluss: „absurd“ – Gründer Kehl weist alle Vorwürfe zurück
Finanzfluss-Gründer Thomas Kehl bezeichnet die Vorwürfe gegenüber Capital als „absurd“. Er betont, die Redaktion habe erst durch die Presseanfrage von der Klage erfahren; eine Klageschrift liege noch gar nicht vor. Kehl verweist auf eine strikte Trennung redaktioneller Inhalte und kommerzieller Kooperationen – ein Vorgehen, das seiner Darstellung nach dem Standard großer Medienhäuser entspreche. Gleichzeitig räumt er ein, dass manche Erläuterungen im Rechner oder die Darstellung der Bewertungslogik klarer hätten sein können und kündigt Nachbesserungen an. Den zentralen Vorwurf, Finanzfluss würde ETF-Rentenversicherungen bewusst bevorzugen, weist er jedoch entschieden zurück: Das Unternehmen verdiene an einer breiten Produktpalette und habe keinerlei Anreiz, einen bestimmten Produktbereich übermäßig positiv darzustellen. Gegen die Klage wolle man sich „mit Nachdruck“ verteidigen. Die Auseinandersetzung ist nicht die erste in diesem Jahr – bereits im Juli hatten Verbraucherschützer und Finanzexperten ein Finanzfluss-Video wegen zu optimistischer Annahmen zu einer ETF-Police kritisiert, was teils zu Korrekturen führte.

Rechner, Rankings und Reichweite: Warum der Streit Signalwirkung hat
Finanzfluss betreibt einen der größten deutschsprachigen Finanzkanäle mit über 1,6 Millionen Abonnenten und generiert Einnahmen über Werbeschaltungen sowie Affiliate-Links – ein Geschäftsmodell, das Transparenz und saubere Methodik zur Pflicht macht. Genau hier sehen die Verbraucherschützer Risiken: Eine digital affine Zielgruppe verlasse sich zunehmend auf Online-Vergleichstools, deren Berechnungslogiken nicht immer klar erkennbar seien. Die aktuelle Klage schärft den Blick für die Differenz zwischen öffentlichkeitswirksamer Finanzaufklärung und der Notwendigkeit regulatorischer Präzision – ein Spannungsfeld, das mit wachsender Reichweite größer wird. Für die Branche ist der Fall ein mahnendes Beispiel dafür, wie empfindlich das Vertrauen in digitale Finanzberatung reagieren kann, wenn Rechenwege oder Rankings auch nur den Eindruck mangelnder Neutralität erwecken.

Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe