Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Anpassungsklausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärt und damit ein Grundsatzurteil gesprochen, das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „eine hohe sechs- bis siebenstellige Zahl“ von Riester-Sparern betreffen dürfte. Im Mittelpunkt steht der garantierte Rentenfaktor, der die spätere Rentenhöhe je 10.000 Euro Vertragsguthaben bestimmt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nachdem ein Allianz-Kunde erfahren hatte, dass sein ursprünglich garantierter Rentenfaktor von 38,74 auf 30,84 gesenkt werden sollte – eine Reduktion der künftigen Rente um rund 20 Prozent. Die Allianz berief sich auf eine in den Jahren 2006 verwendete Vertragsklausel, die eine Senkung des Faktors bei sinkenden Kapitalmarktrenditen oder steigender Lebenserwartung erlaubte. Die Karlsruher Richter sahen jedoch einen Verstoß gegen das Symmetriegebot: Die Klausel ermöglichte ausschließlich Leistungskürzungen, ohne zugleich eine Pflicht zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten Bedingungen vorzusehen – ein Ungleichgewicht, das für Versicherungsnehmer „unzumutbar“ sei, wie der IV. Zivilsenat betonte.
Branchenweite Relevanz: Weitere Verfahren gegen Zurich, Axa und LPV
Bemerkenswert ist die Tragweite des Urteils: Die beanstandete Klausel wurde zwar nur zwischen Juni und November 2006 bei der Allianz verwendet, doch ähnliche Formulierungen finden sich laut Verbraucherzentrale auch bei anderen Anbietern. So hatte bereits das Landgericht Köln die Senkung eines Rentenfaktors durch Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt; das Unternehmen zog seine Berufung später zurück. Verfahren gegen Axa und LPV laufen weiterhin. Die Richter stellten klar, dass weder hohe Überschüsse noch unverbindliche Zusagen des Versicherers die fehlende symmetrische Verpflichtung ersetzen können. Für Versicherungsnehmer bedeutet das Urteil eine deutliche Stärkung ihrer Rechtsposition: Rentenkürzungen bleiben zwar – im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes – theoretisch möglich, doch muss der Versicherer spiegelbildlich und transparent auch Erhöhungen vornehmen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen verbessern. „Wir freuen uns, dass mit diesem Urteil nun Klarheit herrscht“, kommentierte Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und rät Betroffenen, eine Korrektur ihres Rentenfaktors einzufordern.
Reaktion der Allianz und Auswirkungen für Riester-Sparer
Die Allianz teilte mit, das Urteil sorgfältig prüfen zu wollen. Der Versicherer betonte gleichzeitig, dass seit 2007 sämtliche Verträge mit Anpassungsregeln unter Treuhändervorbehalt bereits eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung enthalten und daher „nicht betroffen“ seien. Für die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossenen Policen ermöglicht das Urteil nun jedoch eine direkte Anpassung zugunsten der Kunden. Die Verbraucherzentrale stellt hierzu einen Musterbrief bereit. Für die Branche selbst hat das Urteil eine Signalwirkung: Transparenzanforderungen steigen, Anpassungsklauseln müssen symmetrisch ausgestaltet sein und dürfen kein einseitiges Risiko zulasten der Versicherungsnehmer schaffen. Für viele Riester-Sparer bedeutet das Urteil einen möglichen Anspruch auf höhere Rentenfaktoren – und für Versicherer eine erneute Überprüfung ihrer Bedingungswerke.
Quelle
