Bundestag beschließt Rentenpaket – Finanzministerium legt überraschend Reform der privaten Vorsorge mit Altersvorsorgedepot vor

Parallel zur Verabschiedung des umstrittenen Rentenpakets hat der Bundestag am vergangenen Freitag für eine Überraschung gesorgt: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil legte den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vor. Das Bundesfinanzministerium formuliert den Anspruch hoch: Ziel seien „kostengünstige, einfache, transparente und gut erklärbare“ Produkte mit höheren Renditechancen, die breite Bevölkerungsschichten zu zusätzlicher Eigenvorsorge motivieren sollen – ein Anspruch, der mit der in die Jahre gekommenen Riester-Rente erkennbar nicht mehr erreicht wurde. Kern der Reform ist neben klassischen Versicherungsprodukten mit wahlweise 80- oder 100-Prozent-Garantie ein neues Altersvorsorgedepot, das eine frühere FDP-Idee wieder aufnimmt und Sparern Investments in Fonds und ETF bis zur Risikoklasse 5 (von 7) ohne Garantien ermöglichen soll; um die Produktauswahl zu strukturieren, muss jeder Anbieter ein Standardprodukt mit maximal 1,5 Prozent Effektivkosten (inklusive Vertrieb, Verwaltung und Fondskosten) vorhalten. Genau hier setzt Kritik des Vermittlerverbands AfW an, der in dieser Vorgabe einen indirekten Kostendeckel sieht, der insbesondere unabhängige Vermittler belastet. AfW-Geschäftsführer Norman Wirth warnt, „gute Beratung“ sei kein reiner Kostenfaktor, sondern ein „Schutzfaktor“, und fordert, der Gesetzgeber müsse „Value for Advice“ anerkennen, statt Beratung strukturell zu benachteiligen.

Zillmerungsverbot, neue Zulagenlogik und Streit um biometrische Zusatzabsicherung

Tief in die Vergütungslogik der Branche greift der Plan ein, die Zillmerung in der geförderten Altersvorsorge zu untersagen: Abschlusskosten dürfen nach dem Entwurf künftig nicht mehr auf die ersten fünf Vertragsjahre konzentriert, sondern nur noch über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Für Versicherer bedeutet das höhere Vorfinanzierungsrisiken; marktpraktisch dürfte dies das Aus für hohe Einmal-Abschlussprovisionen und eine stärkere Ausrichtung auf laufende Bestandsprovisionen bedeuten. Deutlich freundlicher fällt die Resonanz auf das neue Zulagensystem aus: Die Bundesregierung plant eine beitragsproportionale Förderung, bei der für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro insgesamt 30 Cent zugeschossen werden, für Beiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro noch 20 Cent – maximal gefördert werden also 1.800 Euro Jahresbeitrag. Positiv bewertet wird zudem der Wegfall der komplizierten Mindesteigenbeitragsberechnung, die in der Riester-Praxis häufig dazu geführt hatte, dass Anspruchsberechtigte gar keine oder nur gekürzte Zulagen erhielten. Kinderzulagen sollen künftig ebenfalls beitragsproportional gestaltet werden, mit einem Förderbeitrag bis zu 300 Euro, die Startzulage von 200 Euro für Vorsorgestarter vor dem 25. Lebensjahr bleibt erhalten. Deutlich kritischer reagieren Vermittler auf das vorgesehene Verbot biometrischer Zusatzversicherungen im geförderten Rahmen, etwa BU-Zusatzschutz zur Beitragsfortführung: Die Bundesregierung will Produkte damit „entschlacken“ und vergleichbarer machen, der AfW spricht hingegen von einem „Rückschritt“, der die Attraktivität mindere und, so Wirth, nicht zu den „tatsächlichen Bedürfnissen“ vieler Verbraucher passe.

Auszahlungspläne statt Verrentungszwang: BVI lobt Flexibilität, GDV warnt vor Versorgungslücken

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die geplante Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rente Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr zu nutzen. Damit will die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen Versicherern und Fondsgesellschaften stärken – ein Schritt, den der Fondsverband BVI ausdrücklich begrüßt. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter bewertet den Entwurf als „wichtigen Schritt“, damit Menschen ihre wachsende Rentenlücke verringern können, und hebt insbesondere den Wegfall des Verrentungszwangs als Attraktivitätsfaktor für die private Altersvorsorge hervor. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fällt die Einschätzung differenzierter aus: Man lobt, dass mit dem Entwurf erstmals ein konkreter Vorschlag zur Überarbeitung der Riester-Rente auf dem Tisch liegt, und sieht im Verzicht auf Garantien die Chance auf höhere Renditen; zugleich warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, entscheidend sei, „dass sie [die private Altersvorsorge] bis zum Lebensende trägt“, andernfalls drohten Versorgungslücken und höhere Belastungen der sozialen Sicherungssysteme. Bestandskunden mit Riester-Vertrag sollen laut Entwurf in das neue Fördersystem wechseln können, dürfen aber auch im bisherigen System bleiben – ein Doppelregime, das nach Einschätzung vieler Marktteilnehmer zu erheblichem Beratungsbedarf bei Vermittlern führen wird. Noch in diesem Jahr soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden, bevor die politischen und fachlichen Detaildebatten in die nächste Runde gehen.

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