Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgedepot ersetzt Riester-Rente
Finanzminister Lars Klingbeil hat am Freitag mit der Vorstellung seines Gesetzentwurfs den nächsten Schritt zur grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge eingeleitet – und setzt damit einen deutlichen Akzent in einer Debatte, die seit Jahren zwischen Anspruch und Wirklichkeit pendelt. Wie aus den vom Finanzministerium veröffentlichten Unterlagen hervorgeht, soll ein neues „Altersvorsorgedepot“ ab 2027 die in die Jahre gekommene Riester-Rente ablösen. Ziel: mehr Renditechancen, weniger Bürokratie, klare Kostenstrukturen. Klingbeils Entwurf, der am 17. Dezember im Kabinett beraten werden soll, skizziert ein Modell, das sowohl staatlich gefördert als auch marktnah funktionieren soll – eine Antithese zur Riester-Logik aus Garantiefixierung und Detailverliebtheit. Laut Ministerium basiert der Reformdruck auf klaren Marktdaten: rückläufige Vertragszahlen seit 2018 und schätzungsweise bis zu einem Viertel ruhend gestellter Riester-Verträge. Die Ursachen benennt das Ministerium präzise – hohe Gebühren, niedrige Renditen –, eine Analyse, die sich mit Beobachtungen aus der Versicherungswirtschaft deckt. Kanzler Friedrich Merz kündigte laut ARD ebenfalls „umfassende Änderungen“ an, während Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Interview erklärte, man wolle „mehr als nur an zwei Schräubchen drehen“.
Gebührendeckel, ETF-Auswahl und flexible Auszahlpläne – das neue Depot im Überblick
Kern der Reform ist das obligatorische Standardprodukt, das alle Anbieter bereitstellen müssen und dessen Kosten bei maximal 1,5 Prozent liegen sollen. Abschluss- und Vertriebskosten werden nach Angaben des Ministeriums künftig über die gesamte Vertragsdauer verteilt, sodass bei einem Anbieterwechsel nur anteilige Kosten anfallen – ein Mechanismus, der in der Praxis häufig für Ärger sorgte und nun entschärft werden soll. In den ersten fünf Jahren bleibt zwar eine Wechselgebühr möglich, aber eben begrenzt. Das neue Altersvorsorgedepot wird als Wertpapierdepot konzipiert, in dem laut Entwurf Investments in ETF bis Risikoklasse fünf (von sieben) möglich sind – ein Schritt, der Deutschland näher an international etablierte Modelle heranführt, wie die OECD im jüngsten Vergleich der Rentensysteme hervorgehoben hatte. Garantien soll es nur noch optional geben, in zwei Varianten: eine 80-Prozent-Garantie der eingezahlten Beiträge oder eine vollständige Kapitalgarantie. Beispiele aus der Versicherungsbranche zeigen, dass solche Garantieprodukte tendenziell geringere Renditechancen bieten; das Ministerium positioniert sie daher ausdrücklich als Wahlmöglichkeit, nicht als Standard. Neu ist zudem die Möglichkeit langlaufender Auszahlungspläne ohne Restverrentung. Besonders für frustrierte Riester-Sparer – viele laut Ministerium mit niedriger Rendite – eröffnen sich damit Perspektiven: Vermögen könnte künftig in attraktivere Auszahlmodelle übertragen werden. Die staatliche Förderung bleibt erhalten, ebenso die nachgelagerte Besteuerung.
Frühstart-Rente und Zeitplan: Startschuss 2027
Parallel zur Reform präsentiert das Finanzministerium ein weiteres Element: die Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche. Der Staat soll künftig für alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein individuelles Vorsorgedepot einzahlen. Für Familien, die kein eigenes Depot eröffnen, ist eine kollektive Anlage vorgesehen, deren Anteil später inklusive Rendite übertragen wird. Startjahrgang ist 2020; ältere Jahrgänge – so das Ministerium ausdrücklich – gehen leer aus. Die Frühstart-Rente wird automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt. Beide Reformbausteine sollen am 1. Januar 2027 gleichzeitig in Kraft treten, die Förderung für den Jahrgang 2020 wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 gewährt. Mit diesem Zeitplan schafft das Ministerium nach eigener Darstellung „ausreichend Vorlauf“ für Produktentwicklung, Regulierung und branchenweite Implementierung – ein Balanceakt zwischen politischem Reformanspruch und praktischer Marktrealität.
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