Obwohl das BRSG II noch nicht in Kraft ist, steht die Reform bereits in der Kritik: zu klein, zu wenig mutig. Vor diesem Hintergrund stellte sich Per Protoschill, verantwortlich für die betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter, im Gespräch den Fragen, warum die Produktgeber selbst selten im Fokus stehen. Protoschill betonte, die bAV habe „keine schwache Performance“, vielmehr sei die Direktversicherung weiter hochattraktiv und habe bei Die Stuttgarter in den vergangenen Jahren „deutliches Wachstum“ verzeichnet. Die Kritik an der geringen Teilnahmequote – laut aktueller Deloitte-Studie stagniert sie seit Jahren bei rund 40 Prozent – richte sich daher nicht allein an Anbieter. Protoschill verwies auf gesetzliche Rahmenbedingungen, die der Branche enge Grenzen setzen. In den vergangenen zehn bis 15 Jahren seien Durchführungswege, steuerliche Vorgaben und sozialversicherungsrechtliche Regelungen in immer dichterer Folge hinzugekommen – ein „Komplexitätsaufbau“, der nicht aus den Unternehmen selbst heraus entstanden sei, sondern aus gesetzgeberischen Initiativen.
Ertragsfrage in der bAV: Zwischen Garantiepflichten und Renditechancen
Auf die Frage, wie der Ertrag der bAV gesteigert werden könne, stellte Protoschill klar, dass Produktgeber stets zwischen Rendite und Garantieanforderungen balancieren müssten. Die Branche habe die Chance verpasst gesehen, dass der Gesetzgeber mit dem BRSG II verbindlich festlegt, welche Garantiehöhe bei beitragsorientierten Leistungszusagen zu erfüllen ist. Eine solche Vorgabe hätte, so Protoschill, „Klarheit geschaffen, wie Produkte zu konstruieren sind“, und damit den Einsatz von Renditehebeln erleichtert. Trotz bestehender Unsicherheit sieht er keinen generellen Ertragsmangel: Produkte wie die Direktversicherung erzielten „regelmäßig Renditen oberhalb der Inflationsrate“; unter Berücksichtigung steuerlicher Effekte seien teils zweistellige Werte möglich. Gleichzeitig bleibe die Verpflichtung bestehen, Produkte so auszutarieren, dass sie jederzeit ausfinanzierbar sind – sowohl zum Laufzeitende als auch während der Vertragsdauer, etwa bei Störfällen wie einem Beschäftigtenwechsel. Hier prallen zwei Realitäten aufeinander: Wunsch nach maximaler Rendite versus regulatorisch gebotene Sicherheit.
Prozesse statt Produkte: Wo Produktgeber tatsächlich Stellschrauben sehen
Statt die Produkte selbst radikal umzubauen, sieht Protoschill Optimierungspotenzial in der Prozesslandschaft. Die bAV müsse „von Anfang bis Ende einfacher“ werden – ein Anspruch, der besonders Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlaste. Digitale Plattformen seien dafür ein zentraler Hebel: Systeme wie der Betriebsrentenmanager der Stuttgarter ermöglichen KMU die digitale Prüfung von Förderfähigkeit, die Berechnung von Förderquoten und die Einreichung von Anträgen. Zwar ersetzen digitale Tools keine qualifizierte Beratung, doch Protoschill betonte, dass Vermittler weiterhin „zentrale Akteure“ bleiben. Digitale Lösungen ergänzten sie in Akquise, Tarifauswahl und Verwaltungsprozessen und sorgten damit für einen reibungsfreien Übergang zwischen persönlicher Expertise und digitaler Effizienz. So entsteht ein Spannungsfeld, das dem Markt vertraut ist: Komplexe Produkte – aber zunehmend einfachere Wege, sie zugänglich zu machen.
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