LG Köln stoppt „inflationsgeschützt“-Versprechen: Unterlassungsurteil gegen Generali-Fonds aus DVAG-Police

Irreführende Fondswerbung: Landgericht Köln untersagt zentrale Claims
Am 19.11.2025 hat das Landgericht Köln (Az. 87 O 26/25) auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, dass Generali Investments den „Generali Exklusiv Fonds Infrastruktur“ auf seiner Website nicht mehr mit „inflationsgeschützt“ bewerben darf und die Aussage zu unterlassen ist, der Fonds stehe „immer im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen“. Wer ist betroffen? Ein Exklusivfonds, der in Fondspolicen verwendet wird, die über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben werden. Was ist der Kern? Laut Urteil – FONDS professionell ONLINE liegt es vor – seien beide Claims mindestens missverständlich, wenn nicht objektiv unzutreffend und damit irreführend, weil der Emittent in der vorvertraglichen Offenlegung nur eine eingeschränkte Verfolgung bzw. mögliche Beitragspflicht zu den UN-Zielen ausweist. Warum relevant? Für Produktkommunikation in fondsgebundenen Lebensversicherungen setzt das Gericht klare Grenzen: Nachhaltigkeits- und Inflationsschutz-Versprechen brauchen belastbare, konsistente Grundlagen.

Reaktion von Generali Investments und Einordnung für den Vertrieb
Wie geht es weiter? Das Urteil ist nicht rechtskräftig, doch Generali Investments hat nach eigenen Angaben gegenüber FONDS professionell ONLINE das betroffene Werbevideo zum Generali Exklusiv Fonds S.A. SICAV-RAIF „proaktiv entfernt“ und will zukünftige Marketingmaterialien anpassen. Quelle der Kritik: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg; Ort des Verfahrens: Köln. Was bedeutet das für den Markt? Für Asset Manager und Vermittler – insbesondere im LV-/Fondspolice-Vertrieb der DVAG – steigt der Druck, Produktmerkmale präzise zu belegen und ESG-Aussagen eng an Offenlegungsdokumente (Precontractual Disclosures) zu koppeln. Antithese im Kern: „Immer im Einklang“ vs. „nur eingeschränkt verfolgt“ – diese Diskrepanz sorgte nicht für Jubelsprünge bei den Richtern. Fazit: Transparenz schlägt Imagefilm – Compliance-first bei Claims wie „inflationsgeschützt“ und „UN-Ziele-konform“.

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