Mit einem umfassenden Reformpaket reagiert die EU-Kommission aktuell auf den verhaltenen Marktstart des Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Was als europäischer Vorsorgebaustein mit Signalwirkung geplant war, entwickelte sich seit seiner Einführung zur Bremsspur: geringe Nachfrage, restriktive Vorgaben, kaum Wettbewerb. Nun setzt Brüssel auf einen Kurswechsel – mehr Flexibilität, weniger Kostenrigidität, größere Marktöffnung. Besonders markant: Der bisherige Kostendeckel von einem Prozent fällt. Ein Schritt, der – so die Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) – längst überfällig war. BVK-Präsident Michael H. Heinz erinnert an frühere Warnungen seines Verbands: „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des PEPP sind.“ Doch während der regulatorische Rahmen gelockert wird, bleibt ein Kernproblem bestehen: Das Basis-PEPP soll weiterhin ohne Beratung vertrieben werden – ein Punkt, der laut Heinz nicht nur für Stirnrunzeln, sondern für strukturelle Risiken sorgt. Altersvorsorge sei erklärungsbedürftig; Informationsblätter allein seien, so seine Mahnung, ein Trugschluss in einer komplexen Produktwelt.
Der BVK warnt daher ausdrücklich vor einer Beratungslücke, die zur Rentenlücke werden könnte: „Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher“, so Heinz. Aus Verbandssicht bedeutet fehlende Beratung nicht etwa Wahlfreiheit, sondern eine potenzielle Kollision zwischen Anspruch und Realität. Der Ruf nach verpflichtender Beratung für alle PEPP-Varianten wird deshalb lauter – gerade weil Fehlentscheidungen in der Altersvorsorge nicht nur teuer, sondern nachträglich kaum zu korrigieren sind. Parallel dazu plant die EU-Kommission weitere Anpassungen, die das Produkt marktfähiger machen sollen: zusätzliche PEPP-Varianten mit Garantien und Beratungspflicht, Erleichterungen im grenzüberschreitenden Vertrieb, eine europäisch einheitlichere steuerliche Behandlung sowie mehr Spielraum für Anbieter beim Produktdesign. Ziel ist ein Neustart – auch deshalb, weil die Nachfrage nach dem PEPP zuletzt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen war. Dennoch bleibt ein Spannungsfeld: größere Freiheit für Anbieter auf der einen Seite, größerer Beratungsbedarf für Verbraucher auf der anderen.
Für Vermittlerinnen und Vermittler rückt damit eine zentrale Frage in den Fokus: Wie praxistauglich wird das neue PEPP wirklich? Denn zwischen komplexen EU-Vorgaben und der realen Altersvorsorgeberatung in Deutschland liegt ein breites Feld, das Orientierung verlangt. Vermittlerverbände sehen sich erneut an einem neuralgischen Punkt – als Schnittstelle zwischen Regulierung und Verbraucherinteresse. Der BVK kündigt an, den Reformprozess eng zu begleiten und kritisch zu bewerten, ob die neuen Regeln den Markt tatsächlich beleben oder nur dessen Probleme neu sortieren.
