BVK warnt vor wachsender Poolmacht – AfW sieht keine strukturellen Risiken für Makler

Auf der diesjährigen DKM hat BVK-Präsident Michael H. Heinz eine Debatte angestoßen, die den Maklermarkt unmittelbar betrifft: Wie abhängig dürfen Versicherungsmakler von Pools sein, ohne die Hoheit über Verträge und Kundendaten zu verlieren? In einer Diskussionsrunde des Kongresses „Maklermarkt 2035“ (VersicherungsJournal, 4.11.2025) schilderte Heinz den Fall einer BVK-Maklerin, die Verträge übertragen wollte – und vom Versicherer laut Heinz die Aussage erhielt: „Mit dir rede ich schon gar nicht mehr, ich rede nur mit dem Dienstleister.“ Für Heinz ist dieser Vorfall symptomatisch für ein aus seiner Sicht wachsendes Risiko: Je stärker Pools zwischen Versicherern und Maklern treten, desto eher drohe ein Verlust an Unabhängigkeit. Der BVK begleite inzwischen mehrere Rechtsvorgänge pro Jahr, in denen laut Heinz über die zentrale Frage verhandelt werde, „wem der Vertrag eigentlich gehört“. Besonders kritisch sieht Heinz Konstellationen, in denen Makler Verträge nicht direkt beim Versicherer, sondern über den Pool zeichnen – inklusive Courtagefluss und Bestandsverwaltung. In dieser Konstellation entstehe, so Heinz, ein struktureller „Lock-in“ mit technischen Hürden, proprietären Schnittstellen und unklaren Eigentumsrechten an Kundendaten. Verstärkt werde diese Abhängigkeit durch KI-Tools, die Pools anbieten und die Makler laut Heinz teilweise „völlig unkritisch“ nutzen. Sein Fazit: Wer Kundendaten und Prozesse „unreflektiert an zentrale Plattformen“ übertrage, könne seine unternehmerische Selbstständigkeit gefährden.

Der AfW widerspricht: Von einem strukturellen Problem könne keine Rede sein – weder rechtlich noch praktisch. Auf Nachfrage des VersicherungsJournals erklärt Norman Wirth, Fachanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dass das Thema bei den mehr als 2.100 Mitgliedern „keine Rolle“ spiele. Wirth verweist zudem auf seine spontane Rückfrage bei Vorständen und Geschäftsführern der relevanten Pools und Verbünde der AfW-Initiative „Pools für Makler“: Kein einziger Fall sei bekannt, in dem der BVK mit Beschwerden über Poolabhängigkeiten an die Plattformen herangetreten wäre. Auch gerichtliche Verfahren zum Vertragseigentum zwischen Maklern und Pools seien Wirth nicht bekannt; ebenso wenig außergerichtliche Streitfälle. Die Befürchtungen des BVK teilt der Verband daher nicht. Beim Thema KI-Nutzung betont Wirth, dass die Risiken nicht poolspezifisch seien, sondern alle Marktteilnehmer gleichermaßen beträfen: „Die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und der KI-Verordnung sind einzuhalten. Von allen. Immer.“ Wirth verweist zudem auf den Austausch im Rahmen der Brancheninitiative „Freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“, deren Arbeitsgruppe eine Orientierungshilfe zur EU-KI-Verordnung veröffentlicht hat. Datenschutz sei ein „essentielles Thema“, doch solle man bei aller Vorsicht vermeiden, „dem Fortschritt im Weg zu stehen“.

Trotz unterschiedlicher Einschätzung der Risiken betonen beide Verbände die strategische Bedeutung von Pools – jedoch mit konträren Schlussfolgerungen. Während Heinz vor einer wachsenden Marktmacht warnt, die durch aggregierte Daten und algorithmische Produktempfehlungen entstehen könne, sieht Wirth Pools explizit als „Garant für Unabhängigkeit“. Angesichts regulatorischer Belastungen und administrativer Anforderungen könnten viele Makler ohne Pools nicht wettbewerbsfähig bleiben. Gleichzeitig seien auch Pools selbst auf KI angewiesen, um künftig am Markt zu bestehen. Für Makler bedeutet das: Kooperation mit Pools bleibt ein zentraler Baustein des Geschäftsmodells, doch die Frage der Datenhoheit und Vertragskontrolle rückt – wie Heinz formuliert – „zu einer elementaren Frage unternehmerischer Selbstständigkeit“ auf.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe