„Rechtsschutzversicherer dürfen nicht zu ‚Gatekeepern‘ der Gerichte gemacht werden“,
warnt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Mit diesen Worten reagiert er auf einen Vorstoß des Freistaats Bayern, der Rechtsschutzversicherern künftig erlauben möchte, ihre Kunden auch außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Während Versicherer darin eine Chance für mehr Kundenzufriedenheit sehen, warnen Anwälte vor Interessenkonflikten und einer Gefährdung unabhängiger Rechtsvertretung. Der Vorschlag soll auf der Justizministerkonferenz im November diskutiert werden – sein Ausgang ist noch offen, doch die Debatte um die Grenzen anwaltlicher Tätigkeit ist neu entfacht.

