Aktivrente unter Beschuss – Streit um Steuerfreibetrag und Benachteiligung von Selbstständigen

Die von der Bundesregierung geplante Aktivrente sorgt für Streit: Während ältere Arbeitnehmer künftig mit Steuervergünstigungen motiviert werden sollen, länger im Beruf zu bleiben, bleiben Selbstständige außen vor. Laut einem Bericht von T-Online will die Regierung mit dem Modell dem Fachkräftemangel begegnen. Über die Höhe des Freibetrags gibt es Uneinigkeit: Die SPD rechnet mit 24.000 Euro, die Union fordert, diesen Betrag zusätzlich zum bestehenden Freibetrag von 12.000 Euro zu gewähren. Fest steht laut Referentenentwurf jedoch: Nur Arbeitnehmer profitieren – Selbstständige nicht.

Kritik des Votum-Verbands: Gleiche Arbeit, ungleiche Behandlung

Besonders der Votum-Verband erhebt Einwände. Seine Argumentation: Viele Selbstständige arbeiten ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus – allerdings oft nicht aus freier Entscheidung, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Die Ungleichbehandlung sei absurd, so der Verband, und verweist auf ein Beispiel: Ein angestellter Maler, der über das Renteneintrittsalter hinaus tätig ist, könnte künftig Steuererleichterungen erhalten. Sein selbstständiger Kollege, der dieselbe Arbeit verrichtet, nicht. „Zwei Menschen, ein Beruf, gleiche Einzahlungen ins Rentensystem, aber völlig unterschiedliche steuerliche Behandlung“, moniert Votum.

Folgen für Vermittler und Altersvorsorge

Die Kritik trifft auch die Versicherungsbranche direkt: Ein Großteil der Finanz- und Versicherungsvermittler arbeitet selbstständig und wäre somit von der Förderung ausgeschlossen. Votum-Vorstand Martin Klein warnt, dass der Staat mit diesem Kurs nicht nur Betriebe gefährde, sondern auch eine gefährliche Beratungslücke reiße. Gerade in einer alternden Gesellschaft sei Expertise zur Altersvorsorge unverzichtbar. Sein Fazit: Steuervergünstigungen müssten entweder allen Erwerbstätigen zugutekommen – oder keinem. Alles andere untergrabe Gerechtigkeit und Vertrauen in die Steuerlogik.

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