HUK24 rudert zurück: Rückstufung bei Mehrfachversicherung künftig ausgeschlossen

Eine zentrale Passage aus den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für den Direktversicherer HUK24 lange keine Rolle gespielt – mit gravierenden Folgen für betroffene Kunden. Konkret geht es um die Regelung, dass ein Schadenfall bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt haben darf. Sprich: Keine Rückstufung, keine Kosten für den Kunden. Andere große Kfz-Versicherer halten sich an diese Empfehlung. Doch wie eine gemeinsame Recherche von MDR und procontra nun offenlegt, wich HUK24 in der Praxis bislang davon ab – und verursachte so erhebliche Nachteile für Versicherte.

Der Fall: Rückstufung trotz klarer Fremdschuld

Die Brisanz des Falls zeigt sich an einem konkreten Beispiel: Ein Kunde der HUK24 war mit seinem Auto in einer Dekra-Werkstatt, als ein Mitarbeiter beim Rangieren rückwärts auf ein parkendes Fahrzeug auffuhr. Die Schuld war eindeutig – der Dekra-Mitarbeiter war haftpflichtversichert. Trotzdem verlangte HUK24 vom Kunden 720 Euro und stufte ihn um 14 Schadenfreiheitsklassen zurück.

Der Hintergrund: Aufgrund einer bestehenden Mehrfachversicherung übernahm HUK24 einen Teil der Schadenskosten – wollte sich diese aber vom eigenen Kunden zurückholen. Dabei hätte laut GDV-Musterbedingungen gerade dies ausgeschlossen sein müssen. Kunden sollen bei Mehrfachversicherungen schadenfrei bleiben – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht oder welcher Versicherer letztlich zahlt.

Jetzt die Kehrtwende – unter öffentlichem Druck

Nach der öffentlichen Kritik und Berichterstattung reagierte HUK24. Gegenüber procontra bestätigte der Versicherer, dass der bislang fehlende Passus nun in die eigenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) aufgenommen wurde.

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