Krankenkassen verklagen Bund wegen Milliardenlücke bei Bürgergeldkosten

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zieht vor Gericht: Wegen nicht gedeckter Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende reicht der Verband Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Hintergrund ist der staatliche Pauschalbeitrag von 133,17 Euro pro Bürgergeld-Empfänger, der laut GKV-Spitzenverband bei weitem nicht ausreiche. Ein Gutachten im Auftrag des Verbands hatte bereits 2022 gezeigt, dass die tatsächlichen Kosten nahezu das Dreifache betragen hätten. Die Folge: eine jährliche Finanzierungslücke von rund zehn Milliarden Euro – ein Loch, das letztlich von 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern getragen werde.

Streit um Finanzierung: Belastung für Beitragszahler und Unternehmen
„Der Staat entlastet sich auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden“, kritisierte Susanne Wegemann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, am Donnerstag in Berlin. Die Konsequenzen seien spürbar: steigende Lohnnebenkosten für Unternehmen, weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer. Wegemann spricht von einem Vorgehen, das den Wirtschaftsstandort Deutschland belaste, weil Arbeit dadurch immer teurer werde. Mit der Klage will der Verband den Bund in die Pflicht nehmen. Begründung: Die Absicherung von Bürgergeldbeziehenden falle in die alleinige Verantwortung des Bundes, die aktuelle Unterfinanzierung sei ein „rechtswidriger Eingriff in die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger“.

Verfassungsrecht im Blick – politische Unterstützung, aber keine Lösung im Etat
Der GKV-Spitzenverband verweist in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Sozialversicherungsbeiträge dürften nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben genutzt werden. Beklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Unterstützung erhält der Verband aus der Politik: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich bereits dafür ausgesprochen, die Kosten für Bürgergeldbeziehende vollständig über den Bundeshaushalt zu decken. Doch trotz dieser klaren Position findet sich in den Haushaltsplänen für 2025 und 2026 keine entsprechende Regelung – die Lücke bleibt, der Konflikt eskaliert.

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