Sparen für Kinder: Warum der lange Atem zählt

Eltern wollen ihren Kindern den Start ins Leben erleichtern – ob für Studium, Führerschein oder die erste eigene Wohnung. Doch Sparbuch und Tagesgeld verlieren angesichts hoher Inflation und niedriger Zinsen zunehmend an Strahlkraft. Vermittler stehen damit vor einer doppelten Aufgabe: Sie müssen über Alternativen aufklären und passende Lösungen anbieten. Der entscheidende Vorteil liegt im langen Anlagehorizont: Wer über 15 bis 20 Jahre regelmäßig investiert, profitiert vom Zinseszinseffekt. Laut dem Credit Suisse Global Investment Returns Yearbook lag die reale Durchschnittsrendite globaler Aktien über ein Jahrhundert hinweg bei rund fünf Prozent jährlich – aus kleinen Monatsraten können so bis zur Volljährigkeit beachtliche Summen entstehen.

Junior-Depot oder Versicherung? Chancen und Grenzen

Zwei Instrumente stehen besonders im Fokus: ETF-Sparpläne über Junior-Depots und fondsgebundene Versicherungslösungen. ETFs punkten mit geringen Kosten, Transparenz und Flexibilität. Versicherungen hingegen sichern Spardisziplin, bieten zusätzlichen Schutz im Todesfall und in manchen Fällen steuerliche Vorteile. Doch Kritiker warnen vor hohen Kosten: „Eine Versicherung ist dabei wegen der hohen Kosten nicht die erste Wahl. Und Steuervorteile bietet sie in der Regel auch nicht“, betont Niels Nauhauser, Finanzmarktexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Vermittler müssen daher genau prüfen, ob Mehrkosten durch Zusatznutzen wie Kinder-Invaliditätsschutz oder garantierte Mindestauszahlungen gerechtfertigt sind.

Beratung mit Substanz: Transparenz und Regulierung im Blick

Am Anfang steht die Analyse: Welche Ziele verfolgen die Eltern, welche Sparrate ist möglich, und welches Risiko wird akzeptiert? Darauf aufbauend können Vermittler verschiedene Szenarien präsentieren – vom konservativen Portfolio bis hin zu renditeorientierten ETF-Lösungen. Visualisierte Prognosen und historische Daten schaffen Vertrauen. Ebenso wichtig: rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Auf den Namen des Kindes geführte Anlagen nutzen Freibeträge, können aber beim BAföG angerechnet werden. Zudem verpflichtet die IDD-Richtlinie Vermittler, Produktempfehlungen auf Geeignetheit zu prüfen und den Zielmarkt zu dokumentieren (BaFin-MaComp-BT 5). Wer Chancen und Risiken transparent darstellt und Eltern nicht nur Produkte, sondern eine klare Strategie anbietet, baut Vertrauen auf – und legt den Grundstein für eine langfristige Kundenbeziehung.

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