Schweiz als Vorbild? Warum der Elementarschutz nur bedingt auf Deutschland passt
Während in Deutschland nur rund die Hälfte der Hausbesitzer gegen Elementarschäden abgesichert ist, liegt die Versicherungsquote in der Schweiz nahezu bei 100 Prozent. Der Grund dafür: In 19 von 26 Kantonen besteht Versicherungspflicht. Dort treten kantonale Gebäudeversicherungen als Monopolanbieter auf und schützen rund 2,3 Millionen Gebäude – etwa 85 Prozent des gesamten Bestandes – vor Feuer- und Naturgefahren.
In den übrigen sieben Kantonen, darunter Genf, Tessin und Wallis, übernehmen private Versicherer die Absicherung. Zwölf Unternehmen haben sich hier im Elementarschadenpool (ES-Pool) zusammengeschlossen, um über einheitliche Prämien einen solidarischen Risikoausgleich zu schaffen. Dieses Konstrukt gilt als international einzigartig und musste sich zuletzt bei einem Gletscherabbruch im Lötschental bewähren, bei dem ein Rekordschaden von rund 340 Millionen Euro entstand.
Grenzen für eine Übertragung nach Deutschland
So beeindruckend die Ergebnisse in der Schweiz sind – für Deutschland taugt das Modell laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht als Blaupause. Gleich mehrere Gründe sprechen dagegen:
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Rechtliche Hürden: Eine öffentlich-rechtliche Monopolstruktur wie in den Schweizer Kantonen wäre in Deutschland weder mit der Verfassung noch mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar.
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Aufsichtsrecht: Einheitliche Prämien ohne Risikodifferenzierung widersprechen Solvency II.
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Finanzielle Begrenzung: In der Schweiz deckelt die Aufsichtsverordnung (AVO) die Haftung des ES-Pools. Übersteigt ein Schadenereignis die Deckelung, erhalten Betroffene nur anteilig Leistungen – ein Mechanismus, der in der EU nicht zulässig wäre.
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