BRSG II: Chancen und Hürden für die betriebliche Altersversorgung in KMU

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zentrale Säule der Altersvorsorge. Dennoch bleibt ihre Verbreitung – gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – hinter den Erwartungen zurück. Mit dem Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) greift die neue Regierung viele Ideen der alten Ampelkoalition auf. Doch reicht das aus, um die bAV endlich in die Breite zu tragen?

Fokus auf Geringverdiener und KMU

Ein Kernstück der Reform ist die Anhebung der Geringverdienerförderung. Schon die Förderung von 2018 bis 2020 habe spürbar gewirkt, erklärt Klaus Stiefermann: „Wenn die Förderquote von 30 auf 40 bis 50 Prozent steigen würde, könnte die Verbreitung auch in wirtschaftlich nicht so starken Branchen wachsen.“

Allerdings tritt die Verbesserung erst 2027 in Kraft – eine Verschiebung, die Stiefermann als „schlecht“ bezeichnet. Neben technischen Gründen dürfte vor allem die Haushaltslage eine Rolle spielen.

Opting-Out-Systeme: Theorie vs. Praxis

Auch Optionsmodelle zur automatischen Entgeltumwandlung sollen künftig leichter möglich sein. Im Ausland haben sie die Verbreitung der bAV nachweislich gesteigert. Doch der aktuelle Entwurf beschränkt sich auf tariffreie Bereiche und sieht zudem eine Arbeitgeberbeteiligung von 20 Prozent vor. „Diese Regelung läuft praktisch ins Leere und wird nichts bringen“, warnt Stiefermann.

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