Zweites Betriebsrentengesetz (BRSG 2.0): Neuer Anlauf zur Stärkung der Betriebsrente und wichtigen Änderungen
Neuanfang für das Betriebsrentengesetz: BRSG 2.0 in der nächsten Runde
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition und der darauf folgenden Verzögerung wird der Referentenentwurf für das Zweite Betriebsrentengesetz (BRSG 2.0) erneut auf den Weg gebracht. Die erste Lesung könnte bereits Mitte September 2024 stattfinden, mit der Aussicht auf eine endgültige Verabschiedung durch die Regierung und die Einführung in den Bundestag. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass der Entwurf die Betriebsrente auf tarifvertraglicher Basis weiter stärken soll, da diese Systeme besonders kostengünstig, effektiv und sicher sind. Ziel ist es, dass kleine Unternehmen ohne Tarifvertrag ebenfalls von diesen Modellen profitieren können. Zusätzlich sollen vor allem Geringverdiener, wie viele Teilzeitkräfte, von einer erweiterten Förderung profitieren.
Die wesentlichen Neuerungen im BRSG 2.0
Die Neuerungen im BRSG 2.0 behalten im Wesentlichen die Struktur des alten Entwurfs bei, bringen jedoch wichtige Anpassungen mit sich. Dazu gehört die Erweiterung des Sozialpartnermodells (SPM), das es Unternehmen und Beschäftigten erleichtert, sich bestehenden Modellen anzuschließen. Dies soll besonders kleinen Unternehmen zugutekommen, die ihren Mitarbeitern so einfach und effizient eine Betriebsrente anbieten können. Auch die Förderung von Geringverdienern wird durch eine Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze verstärkt. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Flexibilisierung der Auszahlungsmodelle für Rentner, die weiterhin arbeiten – diese können ihre Betriebsrente künftig mit einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
Kritik und Reaktionen der Experten
Trotz der erweiterten Möglichkeiten und der Verbesserung des SPM-Ansatzes äußern Fachleute, wie die Aktuare und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), kritische Stimmen. Es fehlen nennenswerte Verbesserungen außerhalb des SPM, insbesondere im Bereich der steuerlichen Förderung der bAV. Auch der BVK warnt, dass das stärkere Gewicht des SPM auf Kosten individueller Lösungen für die Altersvorsorge gehen könnte. Jörg Asmussen, Geschäftsführer des GDV, hebt hingegen hervor, dass mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage und weniger Garantien bei der Beitragszusage mit Mindestleistung zu höheren Renten führen könnten – ein Appell für mehr Spielraum bei der bAV-Anlagepolitik. Eine Lockerung der Anlageverordnung durch das BMF im Februar 2024 gibt bereits erste Hinweise auf mögliche Veränderungen im Anlagebereich der bAV, indem Investitionen in Infrastrukturprojekte und Risikokapital erleichtert werden.
