Wie lange ist ein Haus noch versichert? Versicherer bleiben Antworten schuldig
VHV nennt widersprüchliche Fristen – Klarheit sieht anders aus
Wer sein Haus verlässt, weil er monatelang verreist oder es renoviert, könnte schneller ohne Versicherungsschutz dastehen als gedacht. Das musste auch Makler Wolfgang Ruch erfahren, als er bei der VHV Versicherung nachfragte: Wie lange gilt ein Wohnhaus eigentlich noch als „ständig bewohnt“ – und bleibt damit zu normalen Bedingungen versichert? In den Allgemeinen Bedingungen zum Tarif „Klassik Garant Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie“ suchte er vergeblich nach einer konkreten Angabe. Die Reaktion des Versicherers: zögerlich. Erst kam keine Antwort, dann die Zahl 30 – gemeint sind Tage. Später korrigierte sich die VHV auf 120 Tage. Eine nachvollziehbare Begründung blieb sie ebenso schuldig wie Angaben zu internen Geschäftsanweisungen. Auch auf den Hinweis, dass bei der Ergo ein Gebäude erst nach zwölf Monaten als unbewohnt gilt, reagierte die VHV nicht.
Franke und Bornberg: Transparenz? Fehlanzeige
Die Redaktion von FONDS professionell wandte sich deshalb an das Analysehaus Franke und Bornberg (FuB), das jüngst das neue „Wohngebäude-Rating 2025“ veröffentlicht hat. Doch auch hier zeigt sich: Die Frage nach der maximalen Abwesenheitszeit bleibt im Bewertungsraster unbeantwortet. Zwar betont FuB-Ratingexperte Christian Monke, dass die „ständige Nutzung“ in vielen AVB eine Rolle spiele – bei Abwesenheit könne dies als Gefahrerhöhung gelten und müsse dem Versicherer gemeldet werden. Doch ob ein Tarif großzügig oder streng reagiert, darüber schweigt das Rating weitgehend. Zwar gebe es Tarife, die bis zu zwölf Monate Abwesenheit absichern, doch eine systematische Erhebung finde nicht statt. Monke rät Maklern, gezielt nach solchen Angeboten zu suchen – namentlich nennt das Haus allerdings keine Versicherer. Die Gründe: zu unterschiedlich, zu abhängig von Schadenhöhen und individuellen Obergrenzen.
Best-Leistungs-Garantie: große Versprechen, kleine Wirkung
Geradezu paradox wirkt die Situation beim VHV-Tarif, der immerhin mit einer Best-Leistungs-Garantie wirbt. Diese soll – so das Produktversprechen – im Schadensfall sogar die besten Leistungen am Markt berücksichtigen. Doch laut FuB ist diese Garantie in der Praxis kaum belastbar. Sie greife meist nicht bei Obliegenheitsverletzungen wie der Nichtmeldung von Leerstand, sondern allenfalls bei Leistungserweiterungen. Zudem sei der Nachweis, dass ein anderer Versicherer gezahlt hätte, schwer bis unmöglich zu erbringen. Monke: „Die Garantie bleibt oft ein Marketing-Versprechen.“
Im Fazit offenbart das aktuelle Rating massive Qualitätsunterschiede: Nur 24 Anbieter von 356 getesteten Tarifen erreichten ein Top-Rating – die VHV ist nicht darunter. Bei den schwächsten Produkten fehlen Leistungen bei Schäden durch Tiere, Graffiti, Rohrbruch oder bei Diebstahl von Wärmepumpen. Wer sein Haus optimal absichern will, muss genau hinsehen – und sollte sich nicht auf wohlklingende Garantieversprechen verlassen.
