Hotelsicherheit im Fokus: Warum Zimmerkarte & Co. kein Garant für Schutz sind

Aktueller Anlass: In der Hauptreisezeit warnen Expertinnen wie Nicole Günter von der R+V Versicherung eindringlich vor einem oft unterschätzten Risiko – dem sorglosen Umgang mit Hotelzimmerschlüsseln. Ob klassischer Schlüssel oder moderne Keycard: Für Diebe sind beide Varianten willkommene Einladungen. „Viele Gäste lassen ihre Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen, während sie sich am Buffet bedienen“, beobachtet Günter. Ein idealer Moment für Kriminelle – unauffällig und ohne Aufbruchspuren können sie sich Zugang zum Zimmer verschaffen. Besonders in den Stoßzeiten am Morgen verschwinden Täter unbemerkt im Strom der Urlauber. Günters dringender Rat: „Der Schlüssel gehört in die Hosentasche – nicht auf den Frühstückstisch.“ Auch beim Check-in und Check-out sei Aufmerksamkeit gefragt: Schlüssel niemals achtlos auf den Tresen legen, sondern direkt persönlich übergeben.

Versicherungsschutz mit Tücken: Wenn der Schaden auf dem Gast sitzen bleibt

Ein gestohlenes Tablet, eine verschwundene Kamera – und dann die bittere Erkenntnis: Die Versicherung zahlt nicht. Denn: „Die Hausratversicherung greift nur bei nachweislichem Einbruch, also wenn z. B. ein Safe aufgebrochen wurde“, stellt Günter klar. Wird das Zimmer hingegen mithilfe eines entwendeten Schlüssels betreten, verweigern viele Versicherer die Leistung. Besonders heikel: Auch der Hotelsafe bietet nur begrenzten Schutz – vor allem bei Bargeld oder Schmuck gelten Entschädigungsgrenzen. Die Konsequenz: Wer Wertgegenstände im Hotelzimmer lässt, sollte genau prüfen, wie gut sie wirklich gesichert sind – oder besser noch: sie gar nicht erst unbeaufsichtigt zurücklassen.

Trügerische Sicherheit im Gepäckraum

Abreisezeit ist Chaoszeit – und genau das nutzen Diebe aus. Viele Hotels bieten Gepäckräume an, doch diese sind laut R+V-Expertin Günter keineswegs ein geschützter Ort. „Oft herrscht dort reges Kommen und Gehen, ohne Kontrolle, wer tatsächlich dort hingehört.“ Im Falle eines Diebstahls greift weder die Hotelhaftung noch der Versicherungsschutz – denn: Die Gepäckaufbewahrung ist rechtlich eine Gefälligkeit, keine vertragliche Leistung. Und auch Reisegepäckversicherungen schließen einfache Diebstähle häufig aus. Die Antithese zur beruhigenden Hotelbroschüre mit „sicherem Gepäckservice“ könnte deutlicher kaum sein. Wer sicher reisen will, sollte sich also nicht auf äußere Sicherheitssignale verlassen – sondern selbst wachsam bleiben.

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