Ostsee-Sturmflut: Versicherer zahlen nicht – Verbraucher ziehen vor Gericht
Sturmflut-Schäden trotz Versicherung nicht gedeckt – Verbraucherschützer planen Musterklage
Gebrochene Deiche, überflutete Wohngebiete, zerstörte Infrastruktur: Das Sturmhochwasser am 20. und 21. Oktober 2023 hat an der deutschen Ostseeküste massive Schäden hinterlassen. Viele Hauseigentümer fühlten sich gut abgesichert – mit einer Elementarschadenversicherung gegen Naturgewalten. Doch das böse Erwachen kam mit der Schadensmeldung: Zahlreiche Versicherer verweigerten die Leistung mit dem Verweis auf den Ausschluss von Sturmfluten. Für viele Betroffene ein unverständlicher Schritt, denn sie hatten bewusst eine Absicherung gegen genau solche Risiken abgeschlossen. Jetzt wollen der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg juristisch klären lassen, ob solche Klauseln zulässig sind – und ob sie rechtlich Bestand haben, wenn sie für Laien unverständlich formuliert sind. Unterstützung kommt auch von den Verbraucherzentralen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Juristische Offensive: Musterfeststellungsklage soll Klarheit bringen
Die geplante Musterfeststellungsklage soll über Einzelfälle hinaus Klarheit schaffen – sowohl für die Geschädigten als auch für die Versicherungsbranche. „Wenn eine Police Schäden durch Überschwemmung einschließt, aber nach einem sturmbedingten Hochwasser am Binnenmeer plötzlich der Versicherungsschutz entfällt, ist das nicht nur enttäuschend – es ist rechtlich fragwürdig“, erklärt Stephen Rehmke, Vorstand des BdV. Auch Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg wird deutlich: „Statt Verantwortung zu übernehmen, verstecken sich die Versicherer im Kleingedruckten.“ Die neue Klageform eröffnet den Verbraucherschützern erstmals die Möglichkeit, rechtlich bindende Grundsatzurteile zu erstreiten – allerdings nur, wenn mindestens 50 vergleichbare Fälle zusammenkommen und die Finanzierung gesichert ist.
Spendenziel entscheidet über Klageeinreichung
Doch genau hier liegt das nächste Problem: Die Kosten für die Klage sind hoch – rund 60.000 Euro müssen gedeckt werden. Rehmke macht klar: „Ohne zweckgebundene Spenden können wir nicht klagen.“ Sollte das Ziel nicht erreicht werden, werde das Geld vollständig zurückgezahlt, versichert Sandra Klug. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für künftige Naturkatastrophen haben – und darüber entscheiden, ob das Vertrauen in den Versicherungsschutz auch in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen Bestand hat.
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