Überschwemmungsschäden: Wie Wohngebäudeversicherer mit versiegelten Flächen umgehen

Wenn die Tiefgarage vollläuft: Versicherer sehen Pflaster statt Problem

Ein aktueller Fall aus einer Vermittlergruppe bei Facebook sorgt für Diskussion: Ein Gewerbekunde meldet einen Überschwemmungsschaden – der Versicherer lehnt ab. Begründung: Das Wasser sei nicht über „Grund und Boden“, sondern über versiegelte Flächen wie Pflasterflächen eingedrungen. Das VersicherungsJournal hat daraufhin fünf große Wohngebäudeversicherer – Allianz, Versicherungskammer Bayern, Provinzial, R+V und SV Sparkassenversicherung – befragt: Wie gehen sie mit versiegelten Grundstücksflächen bei Überschwemmungsschäden um?

Die Antworten zeigen ein klares Bild: Die Bodenbeschaffenheit spielt bei keinem der Anbieter eine Rolle für den Eintritt des Versicherungsfalls. Bei der Allianz sind selbst kleinere Überschwemmungen versichert – unabhängig davon, ob es sich um Schotter, Rasen oder Beton handelt. Auch Carports, Zäune und Wallboxen sind je nach Tarif mitversichert. Die Versicherungskammer Bayern verweist auf das Laienverständnis: Für den durchschnittlichen Kunden ist „Grund und Boden“ eben alles, was nicht überdacht ist – unabhängig vom Belag. Voraussetzung für die Leistung bleibt jedoch: eine erhebliche Menge Oberflächenwasser.

Wasser ja, aber bitte flächendeckend – oder?

Die Provinzial betont: Maßgeblich sei die Topografie des Grundstücks. Eine kleine Pfütze reicht nicht – es müsse eine „erhebliche Menge“ Wasser vorliegen, bestenfalls auf einem großen Teil des Grundstücks. Eine pauschale Aussage über Teilflächenüberschwemmungen sei deshalb nicht möglich. Die R+V verweist auf ihre Erweiterung „Naturgefahren plus“, mit der auch Tiefgarageneinfahrten und Lichtschächte versichert werden können – denn diese zählen streng genommen nicht zum „Grund und Boden“, sondern zum Gebäude selbst. Für die SV Sparkassenversicherung genügt dagegen bereits die teilweise Überflutung angrenzender Flächen, um den Schaden zu regulieren – sofern genügend Oberflächenwasser im Spiel ist.

Zwischen Pflaster und Paragraph: der Teufel steckt im Detail

Fazit: Während die Bodenbeschaffenheit – ob gepflastert oder nicht – kaum noch eine Rolle spielt, hängt die Anerkennung eines Schadens oft an der Definition von „Oberflächenwasser“ und der räumlichen Ausdehnung der Überschwemmung. Wer eine Tiefgarage versichern will, muss genau hinsehen: Nicht jeder Anbieter deckt Schäden ab, die durch Wasser in Gebäudeteile eindringt, die nicht explizit unter den Begriff „Grund und Boden“ fallen. Ein weiterer Beleg dafür, dass in der Elementarversicherung Theorie und Praxis häufig auf Kollisionskurs liegen.

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