Zitat des Tages – Klares Bekenntnis zur Honorarberatung – 23.07.2025
„Wer den Titel Honorarberater nutzen möchte, muss sich klar und eindeutig zur Honorarberatung bekennen und darf nicht parallel Provisionen vereinnahmen“,
fordern die Mitglieder des BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. unisono. Sie wollen, dass nur Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater den Begriff „Honorarberatung“ verwenden dürfen, weil nur sie „echte“ Honorarberatung erbringen würden. Der Begriff müsse klar rechtlich geschützt werden, um Verbraucherschutz, Marktintegrität und Regulierungsklarheit zu gewährleisten. Sogenannte Hybridmodelle würden heute mit dem Begriff Marketingvorteile nutzen, obwohl sie weiterhin Provisionen erzielen.

