Kündigung statt Antwort: Wie ein Makler mit einer simplen Nachfrage zur Wohngebäudeversicherung auf Granit bei der VHV beißt

Ein Jahr Weltreise – das war der Plan des Kunden von Wolfgang Ruch, Makler und Geschäftsführer der Ruch Finanzberatung GmbH in Borgsdorf. Die Wohngebäudeversicherung? Beste Voraussetzungen: Tarif „Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie“ bei der VHV, keine Schäden seit neun Jahren, regelmäßige Kontrollen während der Abwesenheit vorgesehen. Doch was als einfache Anfrage zur Abklärung der Versicherungsbedingungen begann, endete mit einer fristgerechten Kündigung der VHV zum 31.12.2025. Begründung? Fehlanzeige. Die Antwort der VHV, die der Redaktion vorliegt: lapidar und ohne Alternativvorschlag. Ruch kündigt daraufhin selbst – um Folgeschäden beim Versichererwechsel zu vermeiden.

Wann gilt ein Haus als unbewohnt? Die VHV wechselt mehrfach die Linie
Erst auf wiederholtes Nachfragen reagiert die VHV: Ein Gebäude gelte nach 30 Tagen Abwesenheit als unbewohnt – begründet mit dem üblichen Urlaubsanspruch eines Angestellten. Später heißt es: 120 Tage seien die Obergrenze, danach müsse entweder der Schutz reduziert oder ein anderer Tarif gewählt werden. Dass in den AVB keine klare Frist benannt ist und andere Anbieter – wie etwa Ergo mit dem Tarif KT2023WG – erst nach zwölf Monaten von einem unbewohnten Haus ausgehen, lässt der Versicherer unbeantwortet. Auch die Frage nach der Tragweite der viel beworbenen Best-Leistungs-Garantie bleibt offen. Ruch spricht von einem „kompletten Desaster“ in der Kommunikation.

Transparenzproblem statt Risikomanagement: VHV bleibt vage – Konkurrenz zeigt sich kundenorientierter
FONDS professionell ONLINE fragt nach – bekommt aber keine konkreten Antworten. Weder zu geltenden AVB-Regelungen noch zu internen Geschäftsanweisungen will sich die VHV äußern. Stattdessen erklärt eine Sprecherin pauschal, man finde stets „passende Lösungen“ und kritisiert fehlende Angaben zur Reisedauer. Dabei liegt der Redaktion ein E-Mail-Verlauf vor, der das Gegenteil belegt: Am 19. März 2025 informierte der Makler über die einjährige Abwesenheit. Andere Versicherer zeigen sich kulanter: Laut Ruchs Recherche akzeptieren mehrere Anbieter bis zu zwölf Monate Leerstand – genau das Versprechen, das die Best-Leistungs-Garantie der VHV eigentlich abdecken müsste. Ironie des Falls: Hätte der Kunde gar nicht gefragt, hätte er im Schadenfall möglicherweise bessere Karten gehabt.

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