Zitat des Tages – OLG München erklärt Pandemieklausel für intransparent

„Mit dem geschlossenen Vergleich haben wir erreicht, dass die Union Reiseversicherung in allen abgelehnten Versicherungsfällen die Schadenprüfung wieder aktiv aufnimmt, bei denen sie sich auf den Pandemieausschluss berufen hatte“,

sagte Rita Reichard, Verbraucherzentrale NRW. Seit 2021 hatte die URV in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einen Ausschluss für „Schäden durch Pandemien“ verankert – quer über alle Reiseversicherungen hinweg. Kunden, die wegen einer Covid-19-Erkrankung eine Reise stornieren mussten oder im Ausland ärztliche Hilfe benötigten, erhielten keine Leistungen. Die Verbraucherzentrale NRW rügte die Klausel als intransparent und reichte Klage ein. Das OLG München folgte dieser Einschätzung in einem Hinweisbeschluss (Az.: 39 U 6590/22) und empfahl beiden Seiten, einen Vergleich zu schließen. Ergebnis: Die URV bearbeitet nun alle betroffenen Altfälle neu – eine auch für Makler nicht zu unterschätzende Entwicklung.