BVK mahnt Kaufland-Versicherungsvermittlung ab

„Gut versichert mit Kaufland & DA Direkt“ – mit diesem Slogan kündigten der Lebensmittelhändler und die Zurich-Tochter Anfang Juli ihre neue Vertriebskooperation an. Doch kaum zwei Wochen später sorgt die Initiative für juristische Schieflage. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat rechtliche Bedenken angemeldet und eine Abmahnung gegen die verantwortliche Vermittlergesellschaft ausgesprochen.

Worum geht es konkret?

Im Zentrum steht die Website kaufland-versicherung.de – genauer: die dortige Darstellung des Versicherungsvertriebs. Angeboten werden Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen über eine digitale Antragsstrecke, bei der offenbar unklar bleibt, wer rechtlich tatsächlich als Versicherungsvermittler fungiert.

Laut Impressum tritt die KSTR-11 GmbH aus Neckarsulm als persönlich haftende Gesellschafterin der Kaufland Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG auf. Die KSTR-11 ist auch als gebundener Vermittler gemäß § 34d GewO registriert – jedoch existiert kein separater IHK-Eintrag für die Kaufland-Vermittlungsgesellschaft.

BVK-Abmahnung: Kritik an Intransparenz und Irreführung

Der BVK kritisiert in seiner Pressemitteilung die Verletzung von grundlegenden Prinzipien der Vermittlertransparenz. Präsident Michael H. Heinz wird deutlich: „Hier liegt ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor.“ Besonders problematisch sei, dass durch den werblichen Auftritt von Kaufland in Verbindung mit der DA Direkt der Eindruck entstehe, Kaufland selbst oder eine andere Gesellschaft sei Vermittler – obwohl die gesetzliche Registrierung eine andere Sprache spricht.

Heinz warnt weiter: „Mit der Bezeichnung ‚Versicherungsvermittler‘ wird eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen.“

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