Regierung will Rentenniveau bis 2031 sichern

Die Bundesregierung unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent stabilisieren soll. Diese Haltelinie garantiert, dass das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum Durchschnittslohn nicht unter diesen Wert fällt. Um dies zu erreichen, werden jährlich Milliardenbeträge aus Steuermitteln bereitgestellt. Im Jahr 2031 soll ein Bericht die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Beitragssätze und Bundeszuschüsse dokumentieren, wobei die Haltelinie gegebenenfalls auch über 2031 hinaus verlängert werden soll.

Mütterrente und Arbeitsmarktzugang für Rentner

Ein weiterer Bestandteil des Rentenpakets ist die Erweiterung der Mütterrente, die ab 2028 Müttern von vor 1992 geborenen Kindern zusätzlich sechs Monate Kindererziehungszeit für die gesetzliche Rente anrechnet. Zudem plant die Regierung, das Vorbeschäftigungsverbot für Rentner abzuschaffen, wodurch ältere Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt werden können – auch mehrfach befristet.

Kleine Änderungen bei betrieblicher Altersvorsorge

Obwohl die Aktivrente, eine steuerliche Begünstigung für Rentner, die weiterhin arbeiten, nicht im aktuellen Rentenpaket enthalten ist, arbeitet die Bundesregierung an deren Umsetzung. In Bezug auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurden kleinere Änderungen angestoßen, die Arbeitgeber und Vorsorgeanbieter betreffen, jedoch noch nicht im Detail ausgeführt wurden.

Quelle