Zitat des Tages – Digitale Rentenübersicht wird quasi zur Pflicht – 25.06.2025

„Die Digitale Rentenübersicht ist kein optionales Add-on, sondern verändert die Grundlagen professioneller Vorsorgeberatung“,

sagt Martin Gattung, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Aeiforia. Ein für sein Unternehmen erstelltes juristisches Gutachten der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte zeigt: Versicherungsmakler sind laut Gesetz verpflichtet, den Vorsorgebedarf ihrer Kunden umfassend zu ermitteln – und sollten dafür auch die Digitale Rentenübersicht nutzen. Zwar ist sie rechtlich nicht vorgeschrieben, doch bietet sie eine standardisierte und haftungssichere Basis. Wer darauf verzichtet und sich allein auf Kundenauskünfte verlässt, riskiert Beratungsfehler und mögliche Haftung. Für Versicherungsvertreter gelten weniger strenge Anforderungen – außer auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden. Die Empfehlung: Nutzung der DRÜ schafft Sicherheit und Qualität.

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INTER Versicherungsgruppe