Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den am weitesten verbreiteten Versicherungsformen in Deutschland. Laut aktuellen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügen 83 Prozent aller Haushalte über eine entsprechende Police. Dennoch ist sie im aktuellen Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau nur am Rande ein Thema. Das überrascht – oder vielleicht auch nicht.
Im Jahr 2023 gingen lediglich 719 Beschwerden zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung bei der Ombudsstelle ein. Zwar bedeutet dies einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr (605 Fälle), doch liegt diese Zahl im Vergleich mit anderen Sparten deutlich niedriger. Die Rechtsschutzversicherung (2.936 Beschwerden), Lebensversicherung (2.653) und die Kfz-Kaskoversicherung (2.342) weisen weitaus höhere Werte auf.
Insgesamt entfielen nur 4,6 Prozent aller zulässigen Eingaben auf die Allgemeine Haftpflichtversicherung – ein bemerkenswert niedriger Anteil angesichts ihrer Marktpräsenz. In dieser Sparte sind auch Spezialdeckungen wie Haus- und Grundbesitzer-, Tierhalter- oder Vereins- und Veranstaltungshaftpflicht inkludiert.
Wo es dennoch knirscht: Einblicke in Streitfälle
Auch wenn das Beschwerdeaufkommen gering ist, gibt es dennoch Konfliktpotenzial. Die vorgelegten Fälle im Ombudsbericht zeigen, dass sich die Streitigkeiten meist auf die Auslegung der Versicherungsbedingungen oder die Frage der Leistungsfreiheit beziehen. Ein Beispiel: Ein Versicherer verweigerte die Zahlung, weil der Versicherungsnehmer eine Schadensmeldung verspätet eingereicht hatte – ein Klassiker. In diesem Fall konnte die Ombudsfrau durch eine einvernehmliche Lösung vermitteln.
In einem anderen Fall ging es um die Frage, ob ein Schaden im Rahmen einer erweiterten Tierhalterhaftpflicht zu regulieren sei. Auch hier gelang eine Einigung, nachdem die rechtliche Einschätzung durch die Ombudsstelle vorlag.
Was Makler daraus lernen können
Für Makler und Vermittler ergibt sich daraus eine klare Botschaft: Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur ein essenzieller Grundbaustein in jeder Haushaltsabsicherung, sondern auch ein vergleichsweise pflegeleichtes Produkt aus regulatorischer Sicht. Die geringe Zahl an Beschwerden spricht für stabile Prozesse, verständliche Bedingungen und eine hohe Akzeptanz bei den Versicherten.
Gleichwohl zeigt die Ombudstätigkeit: Es kommt auf die Details an. Vermittler sollten in der Beratung auf die Meldefristen hinweisen und verdeutlichen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind – insbesondere bei Sonderformen wie Tierhalter- oder Vermieterhaftpflicht.
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