BVK will juristisch gegen Finfluencer vorgehen

Können Finfluencer für ihre Empfehlungen haftbar gemacht werden? Nein, sagt die BaFin. Doch, sagt der BVK und beruft sich auf ein neues Rechtsgutachten, das er erstellen ließ. Der Verband gibt sich kampfbereit und hält sich den Gang vor Gericht offen.

Beim BVK sieht man die im Netz wachsende Konkurrenz als Bedrohung für ihre Mitglieder. Zumal die Bedeutung der Finfluencer zunimmt. Die BaFin hatte im vergangenen Jahr ermittelt, dass 60 Prozent der 18- bis 45-Jährigen Finanzinformationen aus dem Netz als gute Alternative zur klassischen Beratung empfinden. Die Einschätzung der BaFin wollte der Berufsverband darum nicht unwidersprochen lassen und gab beim bekannten Professor Hans-Peter Schwintowski ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dieses stellte der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humbold-Universität an diesem Freitag im Rahmen der Jahreshauptversammlung nun vor.

Makleranbindung bleibt – auch für Einsteiger

Demnach könnten die Äußerungen der Finfluencer im Internet doch beanstandet werden, wenn sie nicht über die vorgeschriebene Qualifikation verfügen – je nachdem, wie ihr Vorgehen als Tätigkeit einzuordnen ist. Schwintowski sieht nun die Industrie- und Handelskammern sowie die BaFin in der Verantwortung, per Stichproben nachzuprüfen, ob Finfluencer tatsächlich Versicherungsvermittlung betreiben oder nicht.

Quelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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