Beratungslücke mit Haftungsrisiko – Warum Makler die Grundfähigkeitsversicherung nicht länger ignorieren dürfen
Wer nur BU kennt, berät zu kurz
Aktueller Anlass: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2024 (Az. IV ZR 498/21) rückt die Beratungspflichten von Versicherungsmaklern erneut ins Rampenlicht. Die zentrale Botschaft: Wer bei der Arbeitskraftabsicherung ausschließlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) setzt und Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung (GF) ignoriert, riskiert mehr als nur schlechte Beratung – er handelt haftungsrelevant. Denn wie Fachanwalt Dr. Frank Baumann in seinem Beitrag für Wolter Hoppenberg erläutert, sind Makler gesetzlich verpflichtet, alle passenden Produkte in ihre Analyse einzubeziehen (§ 61 Abs. 1 Satz 1 VVG). Eine Beratung, die mit dem Satz endet „BU geht nicht – dann eben gar nichts“, ist juristisch nicht haltbar und in der Praxis brandgefährlich. Denn: Wer einem Kunden, der z. B. aus gesundheitlichen Gründen keine BU abschließen kann, gar nichts empfiehlt, lässt ihn möglicherweise schutzlos zurück – obwohl Alternativen verfügbar wären.
Unterschiedliche Trigger, gleiche Verantwortung
Das BGH-Urteil bringt Klarheit in eine Grauzone: Versicherungen wie die GF unterliegen zwar nicht denselben Regelungen wie die BU, doch daraus ergibt sich keineswegs ein Freifahrtschein zur Nicht-Beratung. Im Gegenteil: Makler müssen deutlich machen, dass Produkte wie die GF andere Leistungsauslöser haben – etwa den Verlust von Fähigkeiten wie „Sehen“, „Greifen“ oder „Treppensteigen“. Der Vergleich zur BU, die am zuletzt ausgeübten Beruf ansetzt, offenbart nicht nur Unterschiede, sondern zeigt auch, wie wichtig eine passgenaue Aufklärung ist. Bereits das OLG Dresden hatte am 07.11.2023 (Az. 4 U 54/23) betont: Wer seinem Kunden die Unterschiede nicht konkret erläutert, handelt fahrlässig. Die Beratungsverpflichtung endet nicht mit dem Verweis auf das „Premiumprodukt BU“ – sie beginnt dort, wo individuelle Lösungen gefragt sind.
Beratung statt Bequemlichkeit
Die Lektion für die Praxis ist klar: Eine solide Arbeitskraftabsicherung verlangt vom Makler mehr als Standardschemata. Wer Beratung ernst nimmt, verlässt die ausgetretenen Pfade – und bietet Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung aktiv an. Das heißt auch: Leistungsauslöser erklären, Anbieter vergleichen, Vertragsklauseln verständlich machen. Denn ein Kunde, der glaubt, mit einer GF gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, nur weil „es ja irgendwie ähnlich klingt“, ist fehlberaten – mit potenziell existenziellen Folgen. Makler, die sich dieser Verantwortung entziehen, laufen nicht nur ins rechtliche Risiko. Sie verspielen auch Vertrauen – und genau das ist im Maklermarkt schwerer zu versichern als jede Fähigkeit.
