Effektivkostenquote in der privaten Altersvorsorge: Chancen, Grenzen und Beratungsansätze

In der Diskussion um die Effektivkostenquote bei privaten Altersvorsorgeprodukten treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander: Während Prof. Karl Michael Ortmann die Kennzahl als „legalen Etikettenschwindel“ bezeichnet, hält Moritz Schumann vom GDV sie für einen relevanten Kostenindikator. Ein differenziertes Bild liefert Sigurd Löwe, Bereichsleiter Produktmathematik bei der Alte Leipziger Lebensversicherung.

Die Effektivkostenquote als praxisnaher Kostenindikator

Löwe erklärt, dass die Effektivkostenquote häufig zur Bewertung von fondsgebundenen Rentenversicherungen genutzt wird. Sie fasst die Vielzahl der komplexen Kostenkomponenten zusammen und bezieht diese auf die erwartete Rendite – im englischsprachigen Raum als „Reduction in Yield“ bekannt. Damit ist die Quote gut geeignet, extrem kostspielige oder besonders günstige Verträge schnell zu erkennen. Für Kunden bietet sie eine vergleichsweise intuitive Orientierungshilfe im oft undurchsichtigen Produktdschungel.

Schwächen durch unrealistische Modellannahmen

Gleichzeitig weist Löwe auf die Grenzen der Kennzahl hin: Die Berechnung basiert auf Modellannahmen, die in der Realität häufig nicht zutreffen. So werden:

  • Vertragsänderungen wie Beitragserhöhungen oder -pausen nicht berücksichtigt,

  • konstante Wertentwicklung und unveränderte Überschüsse angenommen.

Gerade bei fondsgebundenen Policen sind jedoch Schwankungen in Wertentwicklung und Überschüssen die Regel. Die Effektivkostenquote variiert zudem stark, wenn Kunden die Flexibilitäten ihrer Verträge nutzen, beispielsweise durch vorzeitigen Rentenbeginn oder Teilauszahlungen.

Eine Grafik des DAV verdeutlicht diese Schwankungen: Trotz gleicher Ablaufleistung kann die Effektivkostenquote je nach Kapitalmarktentwicklung zwischen 1,10 % und 1,45 % liegen.

Quelle