Zitat des Tages – Aktivrente und bAV müssen sich ergänzen – Rentenreform braucht Mut

„Aktivrente und bAV sind keine Gegensätze. Sie könnten sich ergänzen“,

sagt Alexander Siegmund ist Experte für betriebliche Altersversorgung. Die geplante Aktivrente, die ab 2026 in Kraft treten soll, bietet bis zu 2.000 Euro steuerfrei für Menschen, die nach dem regulären Rentenalter weiterarbeiten. Trotz ihrer Flexibilität kritisiert Alexander Siegmund in seinem Kommentar, dass der Gesetzgeber weiterhin die betriebliche Altersversorgung (bAV) vernachlässige. Diese müsste, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern, dringend reformiert werden. Der aktuelle rechtliche Rahmen blockiert eine flexible Rentengestaltung. Siegmund fordert eine systemübergreifende Reform, die beide Säulen der Altersvorsorge – Aktivrente und bAV – integriert, um eine nachhaltige Rentenkultur zu schaffen.