Warum das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuschüsse zu privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen durch Krankenkassen als unzulässig erachtet und welche Auswirkungen dies für Makler und die Branche hat.
Die Diskussion um die Zuschüsse der Krankenkassen zu privaten Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und das Bundesgesundheitsministeriumwollen den bisherigen Mechanismus stoppen und fordern die Krankenkassen auf, ihre Satzungsregelungen zu überarbeiten. Der Vorwurf: Krankenkassen betreiben durch die Zuschüsse zu privaten Versicherungen eine indirekte Absatzförderung, was nicht mit ihren gesetzlichen Aufgaben in Einklang steht.
Was ist der Hintergrund?
Bisher konnten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen durch die Teilnahme an Gesundheits- oder Präventionskursen Boni erhalten, die teils auch als Zuschüsse für private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen verwendet werden konnten. Dies verschaffte Versicherungsmaklern die Möglichkeit, von diesen subventionierten Policen zu profitieren und neue Kunden zu gewinnen.
Das BAS sieht dies als problematisch, da Krankenkassen ausschließlich für Aufgaben im Bereich der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung zuständig sind. Die Zuschüsse zu privaten Versicherungen seien daher unzulässig. Wobei Zuschüsse für Zusatzversicherungen, die einen Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Zahnzusatz-oder Pflegeversicherung) haben, weiterhin erlaubt sind.
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