Zitat des Tages – Freibadsaison beginnt: So weit reicht der Versicherungsschutz – 09.05.2025

„Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte sich bewusst sein, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt“,

sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Mit dem Beginn der Freibadsaison steigt auch das Risiko von Diebstählen auf Liegewiesen. Der BdV klärt auf: Einfache Diebstähle – etwa das Entwenden eines Handys vom Handtuch – sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Nur bei Einbruch, Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz. Einige moderne Policen schließen einfachen Diebstahl mit ein, allerdings oft nur begrenzt. Verbraucher*innen sollten ihre Verträge prüfen und Wertsachen im Freibad besser sicher verstauen oder zu Hause lassen.

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe