Versprochen wurde ein Mehrwert – geliefert wurde ein Minusgeschäft
Ein aktueller Fall, der procontra vorliegt, zeigt: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen kann für Kunden zum teuren Eigentor werden. Raphael Bahringer (Name geändert), Versicherungsnehmer bei der Debeka, folgte 2021 dem Rat seines langjährigen Maklers und ließ sich auf ein Rückabwicklungsmodell ein, das über die Schweizer PKK Consulting AG und die deutsche Pacta Invest GmbH lief. Ergebnis: Statt Gewinn musste Bahringer zunächst rund 9.000 Euro Verlust hinnehmen – obwohl ihm ein höherer Ertrag versprochen worden war. Pacta Invest zahlte ihm lediglich 75 % seines Rückkaufswerts aus, während PKK und Pacta die Differenz als Provision einbehielten. Die Rechte an der Police wurden ihm anschließend zurückübertragen – ein Schritt, der rechtlich fragwürdig erscheint, finanziell aber vor allem eins war: enttäuschend.
Zwischen Recht und Risiko: Markt rund um BGH-Urteil wächst – nicht immer zum Vorteil der Kunden
Hintergrund ist ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 260/11), das ein „ewiges Widerrufsrecht“ für viele Lebensversicherungsverträge zwischen 1994 und 2007 begründet. Daraus entstand ein boomendes Geschäftsfeld, das von Dienstleistern mit aggressivem Marketing und dem Versprechen auf satte Erträge erschlossen wird. Doch wie der Fall Bahringer zeigt, bleibt die Realität oft hinter den Erwartungen zurück. Experten empfehlen daher, vor Rückabwicklungen eine unabhängige juristische Prüfung – z. B. durch spezialisierte Anwälte oder Prozessfinanzierer – vorzuziehen. Diese verlangen ihre Erfolgsbeteiligung in der Regel nur bei positivem Ausgang. Bahringer jedoch wurde von seinem Makler über solche Alternativen nach eigener Aussage nie informiert.
Makler in der Kritik – Aufklärungspflicht bleibt unbeantwortet
Besonders kritisch: Der involvierte Makler Ludwig K. wollte sich gegenüber procontra nicht äußern – weder zu seiner Rolle noch zur Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Sein einziger Kommentar: Er sei aus dem Geschäft ausgestiegen. Der Fall wirft Fragen auf: nach der Verantwortung der Makler, der Transparenz der Dienstleister und dem Schutz der Verbraucher vor intransparenten Rückabwicklungsmodellen. Trotz der rechtlichen Möglichkeiten zeigt sich einmal mehr: Wo das Versprechen auf einfache Gewinne lockt, ist die Enttäuschung oft nur einen Vertrag entfernt.
Quelle