„Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen“,
sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Mit einer neuen Vertragsklausel reagiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf das wachsende Risiko durch PFAS, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Die Regelung erlaubt es, Haftpflicht- und Umweltrisiken durch PFAS zunächst auszuschließen und später gezielt abzusichern. Parallel entwickelt der GDV einen Leitfaden zur Risikoeinschätzung. Ziel ist ein fundierter Dialog zwischen Industrie und Versicherern, um Gefahren transparenter zu machen und sichere Alternativen zu fördern. PFAS stehen wegen ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefahren zunehmend in der Kritik.