Zitat des Tages – Gesetzliche Unfallversicherung: Der vergessene Schutz – 15.04.2025

„Ich vermute mal, dass viele nicht so genau wissen, dass sie über den Arbeitgeber zwangsweise versichert sind“,

sagt Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der FH Dortmund. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist Pflicht – jedoch vollständig arbeitgeberfinanziert. Sie schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar zunächst die Behandlungskosten, aber bei anerkannten Arbeitsunfällen greift zusätzlich die Unfallversicherung. Experten wie Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft betonen ihren Erfolg: Die Zahl schwerer Berufsunfälle und Erkrankungen ist langfristig stark gesunken. Trotzdem bleibt Aufklärung über diesen Schutz dringend notwendig. Dazu gehört auch, dass Zuhause, in der Freizeit oder beim Sport nur eine private Unfallversicherung Leistungen bieten kann.

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe