BaFin erhöht Druck auf Versicherer: Leistungsbearbeitung darf maximal einen Monat dauern

Schadensregulierung im Fokus: BaFin fordert zügige Bearbeitung – Versicherer unter Zugzwang

Die Finanzaufsicht BaFin zieht Konsequenzen aus der zunehmenden Unzufriedenheit auf Kundenseite: Leistungsanträge bei Versicherern sollen künftig binnen eines Monats bearbeitet werden. Diese klare Erwartung äußerte die Behörde in einem aktuellen Aufsichtsschreiben – ein Schritt, der auf eine Welle von Verbraucherbeschwerden zurückgeht. Der Kern des Problems: teils monate- und quartalslange Verzögerungen bei der Bearbeitung von Leistungsfällen, die Betroffene in finanzielle Schieflagen bringen können. Besonders in der privaten Krankenversicherung, wo hohe Rechnungsbeträge oft sofort beglichen werden müssen, wiegt jede Verzögerung schwer.

Klarer gesetzlicher Auftrag: Versicherer zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet

Artikel 23 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verpflichtet Versicherer zu einer „wirksamen und ordnungsgemäßen Geschäftsführung“. Das umfasst explizit auch die zügige Auszahlung von Leistungen nach Abschluss der notwendigen Erhebungen. Ein Monat – das ist laut BaFin der Zeitraum, den Versicherer in der Regel benötigen sollten, um Anträge abschließend zu prüfen, sofern die Kundenseite alle nötigen Informationen bereitstellt. Die Behörde stützt sich bei dieser Frist auf geltende Rechtsprechung. Und auch wenn in besonders komplexen Fällen – etwa bei medizinischen Gutachten oder laufenden Strafverfahren – mehr Zeit gerechtfertigt sein kann: Der Regelfall sei die Einhaltung der Monatsfrist.

Ausreden zählen nicht mehr: Fachkräftemangel schützt nicht vor Sanktionen

„Wir erwarten, dass die Versicherer zügig arbeiten“, stellt Julia Wiens, Exekutivdirektorin der BaFin, klar. Hohe Schadensaufkommen, Personalengpässe oder krankheitsbedingte Ausfälle – Argumente, die in den letzten Jahren fast reflexartig bemüht wurden – lässt die Behörde nicht länger gelten. Vielmehr kündigt sie verstärkte Kontrollen und ein konsequentes Nachfassen an. Laut einem BaFin-Sprecher auf Nachfrage von procontra müssen die Unternehmen künftig detailliert offenlegen, wie sie Bearbeitungsrückstände abbauen wollen. Und wenn diese Eigeninitiativen scheitern? Dann stehen der Aufsicht laut § 298 VAG eine breite Palette an Maßnahmen zur Verfügung – von Missbilligungen bis hin zu verbindlichen Anordnungen. Ein deutliches Signal: Wer Leistung verspricht, muss sie auch liefern – und zwar ohne Wenn und Aber.

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